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Lehrvertragsgenehmigung
Prüfung und Genehmigung der Lehrverträge
Der Lehrvertrag ist via Lehrbetriebsportal oder mit dem vom Kanton zur Verfügung gestellten Vertragsformular abzuschliessen und spätestens vor Beginn des Schuljahres an das Kantonale Amt für Berufsbildung Uri einzureichen. Die berufliche Grundbildung beginnt frühestens Mitte Juli respektive spätestens bei Beginn des Schuljahres an der zu besuchenden Berufsfachschule. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Berufsbildung auf Antrag der Vertragsparteien und nach Anhörung der zugewiesenen Berufsfachschule.
Das Amt für Berufsbildung genehmigt den Lehrvertrag, wenn die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Lehrbetriebe dürfen Lehrverträge nur abschliessen, wenn sie über eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf verfügen. Das Amt für Berufsbildung erteilt die Bildungsbewilligung auf Gesuch hin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Name | Telefon | Kontakt |
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Ausbildungsberatung | +41 41 875 2046 / +41 41 875 2048 | berufsbildung@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Berufsbildung | +41 41 875 2061 | berufsbildung@ur.ch |
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