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Musikschulunterricht

Gemäss Artikel 46Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  des Schulgesetzes fördern Kanton und Gemeinden den freiwilligen Musikunterricht für Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Der Kanton unterstützt den freiwilligen Musikunterricht mit Beiträgen.

Der Kanton hat eine Leistungsvereinbarung mit der Musikschule UriExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  abgeschlossen.

Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht VMVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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