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Verkauf von alkoholischen Getränken in einem Ladenlokal
Der Verkauf von gebrannten Wassern in Ladenlokalen ist bewilligungspflichtig.
Gesuche um eine Bewilligung sind zwei Monate vor der Betriebseröffnung oder -übernahme schriftlich einzureichen. Das dafür erforderliche Formular finden Sie im Online-Dienst.