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Seilbahn- und Skiliftkontrolle

Seilbahnen und Skilifte mit kantonaler Betriebsbewilligung müssen periodisch technisch überprüft werden. Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle des interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) wahrgenommen. 
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