Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung leistet die Landwirtschaft einen bedeutenden Beitrag zur sicheren Versorgung mit Lebensmitteln, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur dezentralen Besiedlung des Landes sowie zur Förderung von Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden durch verschiedene spezifische Direktzahlungen unterstützt, darunter:
• Kulturlandschaftsbeiträge
• Versorgungssicherheitsbeiträge
• Biodiversitätsbeiträge
• Landschaftsqualitätsbeiträge
• Produktionssystembeiträge
• Sömmerungsbeiträge
Gerne beraten wir Sie über die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen sowie über die strukturellen und sozialen Eintritts- und Begrenzungskriterien.
Weitere Informationen finden Sie unter: DirektzahlungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.