Zum Schutz unserer Gewässer beurteilen wir die Siedlungsentwässerung und begleiten die Planer und Bauherrschaften. Damit setzen wir uns für eine gute Wasserqualität ein.
Historisch wurde das Kanalisationsnetz als Mischsystem ausgebildet und alles Abwasser (Häusliches Abwasser, Strassenabwasser, unverschmutztes Dachwasser und verschmutztes Niederschlagsabwasser) der ARA zugeführt. Zur Entlastung des Abwassersystems und der Verbesserung der Reinigungsleistung in der ARA ist dieses Mischsystem gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Als Grundlage zur fortlaufenden Verbesserung des Abwassersystems dient der Generelle Entwässerungsplan (GEP). Die Liegenschaftsentwässerung erfolgt im Trennsystem.
Bei Strassenabwasser richtet sich die Abwasserbehandlung und -entsorgung nach dem Verschmutzungsgrad. Bei wenig befahrenen Strassen ohne besondere Gewässerschutzanforderungen ist das Strassenabwasser primär «über die Schulter» zu versickern. Bei stark befahrenen Strassen ist das Strassenabwasser über Schlammsammler und Mineralölabscheider in eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) zu führen und kann anschliessend in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.