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Bewilligung von Veranstaltungen

Die Kantonspolizei Uri ist Anlaufstelle für Bewilligungen rund um öffentliche und sicherheitsrelevante Veranstaltungen. Damit Anlässe geordnet, sicher und ohne Gefährdung für Teilnehmende oder Verkehr stattfinden können, braucht es je nach Art und Umfang des Anlasses eine Bewilligung der Kantonspolizei Uri.

Die Bewilligungspflicht stützt sich auf bundesrechtliche und kantonale Bestimmungen, insbesondere auf:

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01)
  • Strassengesetz des Kantons Uri (StrG; RB 50.1111)
  • Verordnung über den Strassenverkehr (VSV; RB 50.1311)
  • Polizeigesetz des Kantons Uri (PolG; RB 3.8111)

Diese Gesetze regeln die öffentliche Sicherheit sowie die Nutzung des öffentlichen Strassenraums.

Alle Veranstaltungen, welche auf öffentlichen Strassen stattfinden, sind bewilligungspflichtig. Insbesondere für folgende Veranstaltungen ist eine Bewilligung der Kantonspolizei Uri notwendig:

  • Demonstrationen und Kundgebungen
  • sportliche Veranstaltungen wie motor- oder radsportliche Anlässe sowie wettkampfmässige Events
  • Grossveranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Sportanlässe (z.B. Schwingfest)
  • alle Veranstaltungen, welche die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen

Die Gesuche für die Bewilligung sind an folgende E-Mailadresse zuzustellen: anlassbewilligung.kapo@ur.ch

Je nach Veranstaltungsgrösse muss das Gesuch mindestens 6 Monate vorher eingereicht werden. Bei kurzfristigen Anfragen kann nicht garantiert werden, dass die Veranstaltung bewilligt wird.

Für bestimmte Anlässe ist nicht die Kantonspolizei Uri, sondern die Baudirektion Uri zuständig. Dies betrifft insbesondere:

  • Umzüge (z.B. Fasnacht, Alpabzüge)
  • Versuchsfahrten

Der Event-Planer hilft Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.

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