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Kantonales Energiegesetz
Im kantonalen Energiegesetz sind im Wesentlichen die energetischen Anforderungen an Gebäude festgelegt wie beispielsweise die Wärmedämmung, Anforderungen an neue und ersetzte Heizungsanlagen, die Nutzung von Sonnenenergie etc.
Das Urner Stimmvolk hat im Jahr 2023 über ein neues Energiegesetz abgestimmt, welches am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.
Energiegesetzgebung
Informationen zum geltenden Urner Energiegesetz und dessen Reglement finden Sie im:
Urner RechtsbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen zum Vollzug der geltenden Energiegesetzgebung sind auf www.energie-zentralschweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet. Unter dieser Homepage findet sich auch der Zugang zur elektronischen Plattform für Energienachweise EVEN (www.energievollzug.ch/UR/loginExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Energienachweis - Private Kontrolle
Für Überprüfung der Richtigkeit der Energienachweise ist im Kanton Uri die Private «Kontrolle» zulässig. Diese umfasst die Projekt- und die Ausführungskontrolle.
Im Rahmen der Privaten Kontrolle prüfen private Fachleute, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht oder nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Ziel ist, dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die Fachleute überprüfen dies in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen.
Dazu nutzen sie die Formulare für die Projekt- und die Ausführungskontrolle auf der Energienachweisplattform EVEN. Über diese Plattform erfolgt auch die Bestätigung der Privaten Kontrolle und das Einreichen an die zuständigen Baubewilligungsbehörden der Gemeinden.
Seit dem 1. Januar 2006 arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schwyz, Uri und Zürich im Bereich der Privaten Kontrolle Energie in verschiedenen Fachbereichen zusammen.
Die Liste der Befugten finden Sie unter folgendem Link: Private Kontrolle von Bauvorschriften | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
NEUE kantonale Energiegesetzgebung
Am 1. Oktober 2026 tritt die neue Energiegesetzgebung in Kraft. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Dokumente:
- Energiegesetz Kanton Uri
- Energieverordnung Kanton Uri
- Energiereglement des Kantons Uri
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an das Amt für Energie Uri.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Baudirektion | +41 41 875 2611 | ds.bd@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Energie | +41 41 875 2688 | energie@ur.ch |