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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) sorgt für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich zu schützen und fördern.

Was macht das AKES?

Kernaufgabe des AKES ist, dafür zu sorgen, dass die ihm administrativ angegliederte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Im Einzelnen:

  • Bereitstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
  • Bereitstellung geeigneter Beistandspersonen für die KESB
  • Betrieb der Kanzlei, des sozialjuristischen Abklärungsdienstes und des Revisorates für die KESB
  • Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde und Information der politischen Instanzen
  • Information der Öffentlichkeit

Meldungen

Wer aufgrund eigener Wahrnehmungen den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe, kann sich jederzeit beim AKES melden. Gewisse Personengruppen oder Institutionen sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechenden Formulare zu verwenden. Während den Bürozeiten sind wir auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Wie ist das AKES organisiert?

Das AKES ist wie folgt gegliedert:

Organigramm AKES

 

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2170
akes@ur.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

 

Zufahrt
Zufahrtsplan (via Grundgasse)

 

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

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