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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) sorgt für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich zu schützen und fördern.

Was macht das AKES?

Kernaufgabe des AKES ist, dafür zu sorgen, dass die ihm administrativ angegliederte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.

Im Einzelnen:

  • Bereitstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
  • Durchführung von Sachverhalts- und Sozialabklärungen im Auftrag der KESB
  • Gewinnung, Instruktion und Betreuung von Privaten Beistandspersonen
  • Kontrolle der von den Beistandspersonen periodisch einzureichenden Rechenschaftsberichte
  • Vorbereitung, Protokollierung, Ausfertigung und Versand der Beschlüsse der KESB
  • Unterstützung und Beratung der privaten Beistandspersonen
  • Koordination zwischen der KESB und deren Aufsichtsbehörde (Regierungsrat) und anderen politischen Instanzen
  • Information der Öffentlichkeit

Wie ist das AKES organisiert?

Das AKES ist wie folgt gegliedert:

Ausserdem wird das AKES durch ein Fachsekretariat unterstützt. Dieses sorgt in administrativer Hinsicht für einen reibungslosen Betrieb des Amtes.

Organigramm AKES
Organigramm AKES (Klick für PDF-Ansicht)

Meldungen

Wer aufgrund eigener Wahrnehmungen den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe, kann sich jederzeit beim AKES melden. Gewisse Personengruppen oder Institutionen sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechenden Formulare zu verwenden. Während den Bürozeiten sind wir auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2170
akes@ur.ch

Website

Öffnungszeiten

 

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

 

Zufahrt
Zufahrtsplan (via Grundgasse)

 

Personen

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