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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Corona-KriseDie momentane Situation hat keinen Einfluss auf den Regelbetrieb der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri. Die Erfüllung sämtlicher Funktionen und Aufgaben ist garantiert. Unser Schalter ist wie gewohnt für den Publikumsverkehr geöffnet. Die vom Bundesamt für Gesundheit erlassenen Abstands- und Hygienevorschriften sind jedoch in allen Situationen strikte einzuhalten. Das Tragen der Maske ist in den Räumlichkeiten der Kantonsverwaltung obligatorisch (auch bei Besprechungen und Anhörungen). Personen, die zum persönlichen Erscheinen aufgeboten sind und Erkältungs-, Grippe- oder andere typische Krankheitssymptome aufweisen (Fieber, Husten, Atemnot etc.), melden sich bitte vorgängig telefonisch beim Sekretariat. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, solche Symptome aufweisen. Wir danken für Ihr Verständnis! |
Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) sorgt für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich zu schützen und fördern.
Das AKES wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. Dieses sorgt in administrativer Hinsicht für einen reibungslosen Betrieb des Amtes. Das Fachsekretariat ist insbesondere für die Dokumentation und Aktenführung, die Termin- und Geschäftskontrolle sowie für die Aufbereitung der statistischen Kennzahlen verantwortlich.
Was macht das AKES?
Kernaufgabe des AKES ist, dafür zu sorgen, dass die ihm administrativ angegliederte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.
Im Einzelnen:
- Bereitstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
- Durchführung von Sachverhalts- und Sozialabklärungen im Auftrag der KESB
- Kontrolle der von den Beistandspersonen periodisch einzureichenden Rechenschaftsberichte
- Vorbereitung, Protokollierung, Ausfertigung und Versand der Beschlüsse der KESB
- Unterstützung und Beratung der privaten Mandatsträger
- Koordination zwischen der KESB und deren Aufsichtsbehörde (Regierungsrat) und anderen politischen Instanzen
- Information der Öffentlichkeit
Meldungen
Wer aufgrund eigener Wahrnehmungen den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe, kann sich jederzeit beim AKES melden. Gewisse Personengruppen oder Institutionen sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.
Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechenden Formulare zu verwenden. Während den Bürozeiten sind wir auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.
Kontakt
Amt für Kindes- und ErwachsenenschutzKlausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2170
kesb@ur.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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18. April 2020 | Besuchsrechtsausübung während der Corona-Massnahmen des Bundes |