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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) sorgt für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich zu schützen und fördern.
Was macht das AKES?
Kernaufgabe des AKES ist, dafür zu sorgen, dass die ihm administrativ angegliederte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.
Im Einzelnen:
- Bereitstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
- Durchführung von Sachverhalts- und Sozialabklärungen im Auftrag der KESB
- Gewinnung, Instruktion und Betreuung von Privaten Beistandspersonen
- Kontrolle der von den Beistandspersonen periodisch einzureichenden Rechenschaftsberichte
- Vorbereitung, Protokollierung, Ausfertigung und Versand der Beschlüsse der KESB
- Unterstützung und Beratung der privaten Beistandspersonen
- Koordination zwischen der KESB und deren Aufsichtsbehörde (Regierungsrat) und anderen politischen Instanzen
- Information der Öffentlichkeit
Wie ist das AKES organisiert?
Das AKES ist wie folgt gegliedert:
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri (KESB)
- Kompetenzzentrum Private Beistandspersonen (KPB)
- Fachbereich Revisorat und Finanzen
- Fachbereich Soziales
- Fachbereich Recht
Ausserdem wird das AKES durch ein Fachsekretariat unterstützt. Dieses sorgt in administrativer Hinsicht für einen reibungslosen Betrieb des Amtes.
Meldungen
Wer aufgrund eigener Wahrnehmungen den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe, kann sich jederzeit beim AKES melden. Gewisse Personengruppen oder Institutionen sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.
Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechenden Formulare zu verwenden. Während den Bürozeiten sind wir auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.
Kontakt
Amt für Kindes- und ErwachsenenschutzKlausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2170
akes@ur.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Personen
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Zugehörige Objekte
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