Hauptinhalt
Mandatszentrum Uri
Gehört zur Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Gehört zum Amt: Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Beiständinnen und Beistände
Die KESB kann eine Beiständin oder einen Beistand einsetzen.
Das ist in den Gesetzen geregelt.
Die Beiständin oder der Beistand unterstützt eine Person.
Die Beiständin oder der Beistand übernimmt bestimmte Aufgaben.
Die KESB wählt eine Person aus, die für diese Aufgaben geeignet ist.
Die Person muss:
- die nötigen Fachkenntnisse haben
- für die Aufgabe geeignet sein
- die Aufgabe persönlich übernehmen können
Eine Beiständin oder ein Beistand kann zum Beispiel sein:
- eine Person aus der Familie
- eine bekannte oder vertraute Person
- eine andere Privatperson
- eine Person von der Berufs-Beistandschaft
- eine andere Fachperson
In besonderen Fällen können auch mehrere Personen eingesetzt werden.
Dann übernimmt jede Person andere Aufgaben.
Kann man eine Beiständin oder einen Beistand vorschlagen?
Ja.
Eine betroffene Person kann der KESB eine Person vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
- ein Familien-Mitglied
- eine Freundin oder ein Freund
- eine andere vertraute Person
Die KESB prüft den Vorschlag.
Die KESB prüft, ob die Person für die Aufgabe geeignet ist.
Wenn die Person nicht geeignet ist, kann die KESB eine andere Person einsetzen.
Wer kontrolliert die Beiständinnen und Beistände?
Die KESB kontrolliert die Arbeit der Beiständinnen und Beistände.
Die KESB begleitet und unterstützt sie.
Die Beiständinnen und Beistände müssen der KESB regelmässig einen Bericht geben.
Im Bericht steht, welche Aufgaben sie gemacht haben.
Sie müssen auch über die finanziellen Angelegenheiten berichten.
Die KESB prüft diese Berichte regelmässig.
Bei bestimmten wichtigen Geschäften braucht die Beiständin oder der Beistand die Zustimmung der KESB.
Zum Beispiel:
- bei einer Erbteilung
- beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
- bei anderen wichtigen Geschäften
Mandatszentrum Uri
Das Mandatszentrum Uri unterstützt die KESB.
Das Mandatszentrum sorgt dafür, dass geeignete Beiständinnen und Beistände zur Verfügung stehen.
Aufgaben des Mandatszentrums Uri
Das Mandatszentrum hat verschiedene Aufgaben.
Berufs-Beiständinnen und Berufs-Beistände
Das Mandatszentrum stellt geeignete Berufs-Beiständinnen und Berufs-Beistände zur Verfügung.
Sie übernehmen zum Beispiel:
- Beistandschaften für Kinder
- schwierige oder umfangreiche Beistandschaften für Erwachsene
Private Beiständinnen und Beistände
Das Mandatszentrum sucht private Beiständinnen und Beistände.
Es bildet diese Personen aus.
Es begleitet und unterstützt sie bei ihrer Arbeit.
Beratung
Das Mandatszentrum berät die Beiständinnen und Beistände bei rechtlichen Fragen.
Gemäss Artikel 308Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Artikel 400 ZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ernennt die KESB bei der Anordnung von behördlichen Massnahmen in den meisten Fällen auch eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann jemand aus dem Umfeld der betroffenen Person, eine andere Privatperson, eine Beistandsperson der Berufsbeistandschaft oder eine andere professionelle Fachperson sein. Ausnahmsweise können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgabenbereiche ernannt werden.
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, eine Person, zu der sie Vertrauen haben (Familienangehörige, Bekannte etc.) als Beistand vorzuschlagen. Allerdings wird die KESB die konkrete Eignung der vorgeschlagenen Person sorgfältig prüfen. Wenn diese den Anforderungen im konkreten Fall nicht genügt, wird die KESB jemand anderen einsetzen.
Alle Beistandspersonen stehen unter der Aufsicht der KESB, die ihre Tätigkeit überwacht und begleitet, in regelmässigen Zeitabständen Rechenschaftsberichte der Beistände und Beiständinnen prüft und zu ausserordentlichen Geschäften wie Erbteilungen, Liegenschaftsverkäufen etc. die Zustimmung erteilen muss.
Das Mandatszentrum Uri sorgt für die Bereitstellung geeigneter Beistandspersonen für die KESB.
Hauptaufgaben im Einzelnen:
- Bereitstellung geeigneter Berufsbeistandspersonen für Kindesschutz- und komplexe Erwachsenenschutzmandate
- Rekrutierung, Ausbildung und Betreuung von privaten Beistandspersonen
- Rechtliche Beratung und Unterstützung der Beistandspersonen
Kontakt
Amt für Kindes- und ErwachsenenschutzMandatszentrum Uri
Dätwylerstrasse 15
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2160
maz@ur.ch
Lageplan
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kompetenzzentrum Private Beistandspersonen | +41 41 875 2160 | kpb@ur.ch |
| Name | Beschreibung |
|---|