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Passverlust melden

Vorgehen bei Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte

Der Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte oder dessen/deren Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsorts angezeigt werden. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte damit reisen können. Nach einer Anzeige werden die Ausweisnummern gestohlener oder verlorener Ausweise national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem wieder zum Vorschein gekommenen Ausweis kann deshalb äusserst unangenehme Folgen haben.

Als Verlust eines Ausweises gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht zurückerstattet oder weiterverwendet werden.


Was tun?

  1. Machen Sie sofort eine Verlustanzeige bei der Polizei. Die Polizei schreibt Ihre Ausweisnummer zur Fahndung aus. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte mit Ihrem Ausweis reisen können.
  2. Nach erfolgter Anzeige können Sie unter Vorweisung der Verlustanzeige beim kantonalen Passbüro einen Ersatzausweis beantragen.

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