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Besoldung Lehrpersonen

Für die Besoldung der Lehrpersonen der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Die Bildungs- und Kulturdirektion berät die Schulen bei der Anstellung von Lehrpersonen (Berechnung Dienstjahre, Besoldungseinstufungen, Dienstaltersgratifikationen).

Rechtliche Grundlage ist Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen AWRExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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