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Meldepflicht / Adress- und Berufsänderungen

Wer ist meldepflichtig?

  • alle männlichen Schweizer Bürger zwischen dem 18. und 37. Altersjahr
  • alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes
  • Die Meldepflicht gilt damit auch für Zivildienstleistende, Angehörige des Zivilschutzes sowie Militärdienstuntaugliche.

Was ist zu melden?

  • Jede Änderung der Wohnadresse innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde zu erledigen.
  • Jede Änderung der Personalien (Beruf, Namensänderung) beim Kreiskommando.

An wen geht die Meldung?
Amt für Bevölkerungsschutz und Militär
Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
Lehnplatz 22
6460 Altdorf

Dienstbüchlein verloren? Senden Sie uns ein E-Mail! 
kreiskommando.wpe@ur.ch

 

Zivildienstpflichtige wenden sich in dieser Angelegenheit ausschliesslich an:

Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI
Regionalzentrum Aarau
Bahnhofstrasse 29
Postfach
5000 Aarau
Telefon: 058 465 49 77
E-Mail: aarau@zivi.admin.ch