Inhaltsbereich
Behördliche Anordnungen / Massnahmen
Zur Durchsetzung des Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich wendet die Amigra die vom Bund vorgesehenen Massnahmen (insbesondere kurzfristige Festhaltung, Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, Ein- und Ausgrenzung) an. Die Haftarten werden als Administrativhaften bezeichnet, welche von der Migrationsbehörde verfügt und durch die zuständige Gerichtsbehörde binnen 96 Stunden auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Migration | +41 41 875 2705 | migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |