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Behördliche Anordnungen / Massnahmen

Zur Durchsetzung des Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich wendet die Amigra die vom Bund vorgesehenen Massnahmen (insbesondere kurzfristige Festhaltung, Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, Ein- und Ausgrenzung) an. Die Haftarten werden als Administrativhaften bezeichnet, welche von der Migrationsbehörde verfügt und durch die zuständige Gerichtsbehörde binnen 96 Stunden auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden.

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