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Ersatzbefreiung Wehrpflichtersatz

Ersatzbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität).

Damit diese Abklärungen speditiv behandelt werden können, ist Ihre Mithilfe unumgänglich.
Legen Sie Ihrem Gesuch die sachdienlichen Unterlagen (z.B. Rentenverfügungen der IV oder SUVA) und immer das Dienstbüchlein bei. Siehe Merkblatt unter Dokumente.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wehrpflichtersatzgesetz (WPEG) (Artikel 4Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Artikel 4aExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und in der Wehrpflichtersatzverordnung (WPEV) (Artikel 1-4)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.