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Natürliche Personen - Abzug von Spenden

Abzug von Spenden für gemeinnützige Zwecke
Im Kanton Uri können die Spenden (freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten) an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz abgezogen werden, sofern diese juristischen Personen öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen und deshalb von der Steuerpflicht befreit sind.

Wenn eine Institution im Sitzkanton steuerbefreit und auf der nachstehenden Liste aufgeführt ist, sind die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Institution auch im Kanton Uri erfüllt. In diesem Falle erübrigt sich ein separates Gesuch um Steuerbefreiung. Dies gilt insbesondere auch für Urner Sektionen von gesamtschweizerisch tätigen Institutionen.

Fragen richten Sie bitte direkt an Herrn Hans-Jürg Gerber, Tel. 041 875 21 38

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