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Bereitschaftsentschädigung für Hebammen

Der Urner Landrat hat am 15. November 2017 der (Wieder-)Einführung einer Bereitschaftsentschädigung für Hebammen zugestimmt. Mit der neuen Regelung erhalten die Urner Hebammen vom Kanton bei einer Haus- oder Beleghebammen-Geburt eine pauschale Bereitschaftsentschädigung von 400 Franken und bei einer ambulanten Wochenbettbetreuung von 200 Franken. Dies gilt für Geburten ab 1. Januar 2018.

Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen (RB 30.2135)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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Gesuch um Ausrichtung der Bereitschaftsentschädigung (PDF, 624 kB) Download 0 Gesuch um Ausrichtung der Bereitschaftsentschädigung
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