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Namensänderung

Wenn Sie im Kanton Uri Wohnsitz haben, ist die Justizdirektion, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, für die Bearbeitung von Namensänderungsgesuchen zuständig.
Die Änderung des Namens (Familienname und Vorname) kann bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen (Artikel 30 Absatz 1 ZGB).

 

Achtung!:

Klären Sie bitte vorgängig beim Zivilstandsamt Uri ab, ob es sich nicht um eine Namenserklärung (Wiederannahme des Ledignamens) nach Auflösung der Ehe handelt. Diese Erklärung kann beim Zivilstandsamt Uri abgegeben werden.

 

Gesuch

Das Gesuch ist unterzeichnet mit sämtlichen Unterlagen an folgende Adresse zu schicken:
Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf.

 

Was geschieht nach der Einreichung des Namensänderungsgesuchs?

Das Namensänderungsgesuch wird geprüft. Sofern notwendig, wird zwischen den Gesuchstellenden und der Abteilung Justiz und Handelsregister eine Besprechung durchgeführt. Nach Rechtskraft des Namensänderungsentscheides veranlassen wir die Orientierung der schweizerischen Zivilstandsämter des Heimatortes. Die entsprechenden Register werden von Amtes wegen nachgeführt. Ebenso erhält die Einwohnerkontrolle des Wohnortes eine Mitteilung.

 

Kosten

Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr erhoben (Fr. 200.00 bis Fr. 400.00).
Auskünfte erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 041 875 2903 (Andrea Gnos Stadler) oder per E-Mail.

Zugehörige Objekte

Name
Gesuchsformular Vornamensänderung (PDF, 119.21 kB) Download 0 Gesuchsformular Vornamensänderung
Gesuchsformular Familiennamensänderung (PDF, 105.44 kB) Download 1 Gesuchsformular Familiennamensänderung
Merkblatt Vornamensänderung (PDF, 225.66 kB) Download 2 Merkblatt Vornamensänderung
Merkblatt Familiennamensänderung (PDF, 591.19 kB) Download 3 Merkblatt Familiennamensänderung
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