Zur Bereinigung des Katasters der belasteten Standorte setzen wir uns mit den Beteiligten für ein vorausschauendes und planbares Vorgehen ein. Mit den anstehenden Untersuchungen kann eine grosse Mehrheit der belasteten Standorte als nicht sanierungsbedürftig und somit als Altlast ausgeschlossen werden. Damit werden die Planungssicherheit für die Beteiligten erhöht, die Beiträge des Bunds sichergestellt sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Risiko von Ausfallkosten minimiert.
Gemäss Altlastenrecht haben die Kantone den Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen (Geodaten). Dieser Kataster ist im Kanton Uri weitgehend abgeschlossen und enthält grundsätzlich Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Schiessanlagen sowie Unfallstandort. Bis 2025 sind nun die untersuchungsbedürftigen Standorte des KbS zu untersuchen. Mit diesen Untersuchungen wird festgestellt, ob eine Überwachung oder sogar eine Sanierung des Standorts erforderlich ist. Damit kann ein Grossteil der belasteten Standorte vom Sanierungsbedarf- und/oder Überwachungsbedarf ausgeschlossen werden und nur ein kleiner Teil der belasteten Standorte ist nach einer Detailuntersuchung bis 2040 einer kostenintensiven Sanierung zu unterziehen.
Mit dem Vorgehenskonzept belastete Standorte im Kanton Uri werden die sogenannten Voruntersuchung (historische und technische Untersuchungen) gemäss den gesetzlichen Vorgaben priorisiert und die Realleistungspflichtigen zur Voruntersuchung aufgefordert. Für die Durchführung der Voruntersuchung und allenfalls weiterführende Altlastenuntersuchungen haben die beizuziehenden Altlastenfachpersonen die formellen Vorgaben der untenstehenden Berichtsstandards und Checklisten (siehe Dokumente) zu befolgen. Damit sind einheitlich strukturierte, nachvollziehbare und vergleichbare Grundlagen sichergestellt.