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Vernehmlassung «Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule»

Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
9. Januar 2026
Beschreibung

Im Nachgang an die Revision des Bildungsgesetzes und die Revision der Schulverordnung ist es notwendig, die Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen auf die neuen gesetzlichen Grundlagen abzustimmen. Ausserdem stammen die Richtlinien aus dem Jahr 2008 (Anpassungen wurden per Erziehungsratsbeschlüsse in den Jahren 2012 und 2018 vorgenommen), weshalb es angezeigt ist, diese auf deren Aktualität zu prüfen und zu überarbeiten. 

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien betreffen die Struktur, die neue Förderungsmassnahme «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» und die Erhöhung der Ressourcen für die Integrative Förderung. 

Die Vernehmlassung der Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule dauert vom 9. Januar bis 27. März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

A. Allgemein

  • Wie beurteilen Sie die Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule im Allgemeinen?
  • Sind die Bestimmungen verständlich und klar?

B. Spezifische Fragen

  • Erachten Sie die neue Struktur der Richtlinien als übersichtlich und verständlich? 
  • Sind Sie damit einverstanden, dass mit «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» eine zusätzliche, neue Förderungsmassnahme in den Richtlinien aufgenommen wird? 
  • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung auf der Primarstufe von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel bei weniger als 100 Schülerinnen und Schüler wie bisher) erhöht werden? 
  • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei integrierten Oberstufen von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel wie bisher) erhöht werden?
  • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei Oberstufen, an welchen Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen in zwei oder mehr Fächern separat in einer Klasse mit besonderer Organisationsform (Werkschule) beschult werden, von bisher 0.1 Stellenprozent auf 0.34 Stellenprozent (plus Sockel) erhöht werden? 
  • Sind Sie damit einverstanden, dass die einzusetzenden Ressourcen für die Begabtenförderung weiterhin explizit aufgeführt werden? 

C. Weitere Bemerkungen

  •  Haben Sie Bemerkungen zu weiteren Punkten?

 

Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 27. März 2026 an:

Bildungs- und Kulturdirektion
Vernehmlassung «Überarbeitung Richtlinien Förderungsmassnahmen an der Volksschule»
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
rebeka.wirth@ur.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir eine Informationsveranstaltung durch:
Mittwoch, 4. Februar 2026, 19.00 bis ca. 20.15 Uhr, Aula bwz, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf. Dazu laden wir Sie herzlich ein. 

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Name
Begleitbrief Vernehmlassung Überarbeitung Förderungsmassnahmen an der Volksschule (PDF, 154 kB) Download 0 Begleitbrief Vernehmlassung Überarbeitung Förderungsmassnahmen an der Volksschule
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 198 kB) Download 1 Bericht zur Vernehmlassung
Fragebogen (DOCX, 56 kB) Download 2 Fragebogen
Richtlinien Förderungsmassnahmen; Version Vernehmlassung (PDF, 119 kB) Download 3 Richtlinien Förderungsmassnahmen; Version Vernehmlassung
Richtlinien Förderungsmassnahmen; 2008 (PDF, 117 kB) Download 4 Richtlinien Förderungsmassnahmen; 2008