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Zinssätze im Bereich Steuern für das Jahr 2026 angepasst

11. November 2025

Der Regierungsrat legt jährlich die Zinssätze im Bereich der direkten Steuern fest. Er gibt die Zinssätze für den Ausgleichs- und den Vergütungszins sowie den Verzugszins bekannt. Das Zinsniveau ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken.

Der Ausgleichs- und Vergütungszins für das Kalenderjahr 2026 wird auf 0,25 Prozent festgelegt (Vorjahr 0,5 Prozent). Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2026 wird bei 4,0 Prozent belassen. Entsprechend wird das Steuerbezugsreglement geändert.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden: Finanzdirektor Urs Janett, +41 41 875 2137, E-Mail Urs.Janett@ur.ch