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Regierungsrat will mehr Geld für Ausbildungsunterstützung einsetzen

16. Juni 2026

An der Session vom 30. September 2026 legt der Regierungsrat dem Landrat den Bericht und Antrag zur Revision der Stipendienverordnung vor. Wenn der Landrat zustimmt, wird der Regierungsrat hernach in eigener Kompetenz das Stipendienreglement ändern. Die mit den Änderungen verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf knapp 230'000 Franken pro Jahr. Damit wird die Wirksamkeit des Förderinstruments Ausbildungsbeiträge gesichert.

Mit der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen fördert der Kanton den chancengerechten Zugang zu den Bildungsinstitutionen nach der obligatorischen Schulzeit. Rechtliche Grundlagen dazu sind zum einen die Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) und zum anderen das Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement). Im Rahmen der Folgegesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz), dem das Urner Volk am 25. September 2022 zugestimmt hat, ist nun auch die Revision der Stipendienverordnung an der Reihe; sie regelt die Grundsätze, die Voraussetzungen und den sogenannten stipendienrechtlichen Wohnsitz.

Einen tiefgreifenden Eingriff in die betreffenden Regelungen sieht die Revision nicht vor. Materiell ist nur eine Anpassung geplant: Die Beitragsberechtigung soll neu auf vorläufig aufgenommene Personen ausgeweitet werden, was für den Kanton insgesamt kostenneutral sein dürfte. Die betreffende Vorlage wird dem Landrat in der Session vom 30. September 2026 unterbreitet. Nachgelagert zur Revision der Stipendienverordnung will der Regierungsrat sodann sas Stipendienreglement ändern. Es regelt, wie ein Ausbildungsbeitrag im Einzelfall zu berechnen ist. Änderungsbedarf gibt es bei der Neujustierung der finanziellen Stellschrauben und bei der Reduktion der Komplexität der Berechnung von Ausbildungsbeiträgen. Damit verbunden ist ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von rund 229’000 Franken. Somit dürfte sich die künftige Stipendiensumme wie-der auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2022 und 2023, aber weiterhin weit unter dem Durschnitt der vergangenen Jahre von 2018 bis 2024 bewegen.

Sowohl die beabsichtigte Revision der Stipendienverordnung als auch die geplanten Änderungen im Stipendienreglement wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Wenn Landrat und Regierungsrat die vorgeschlagenen Änderungen in Verordnung und Reglement umsetzen, kann die Wirksamkeit des Förderinstruments Ausbildungsbeiträge gesichert werden.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor; Telefon 041 875 22 55, E-Mail georg.simmen@ur.ch