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Gesetz über die Registrierung von Katzen (Katzenregistrierungsgesetz) für die Vernehmlassung freigegeben
Der Landrat hat im Juni 2025 die Motion zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen im Kanton Uri von Landrat Kevin Arnold, Schattdorf, teilweise überwiesen. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, eine Regelung für eine obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Katzen vorzulegen, um die unkontrollierte Vermehrung und deren negative Folgen zu reduzieren. Der Regierungsrat hat dazu ein Katzenregistrierungsgesetz entworfen und die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.
Die Vorlage sieht vor, dass alle Katzen mit Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch Tierärztinnen und Tierärzte. Die Kosten tragen die Halterinnen und Halter. Änderungen wie ein Besitzerwechsel oder der Tod der Katze müssen ebenfalls erfasst werden. Die Kennzeichnung mit einem Mikrochip ermöglicht es, einfach und rasch zu entscheiden, ob eine Katze rechtlich jemandem gehört. Der Zugriff auf die Informationen zur Halterin und zum Halter einer Katze beschränkt sich dabei auf die von der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt berechtigten Institutionen und Personen.
Es soll die bereits für Katzen und weitere Heimtiere bestehende Datenbank Anis genutzt werden. Darüber hinaus setzt die Vorlage bewusst auf einen einfachen Vollzug.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2027.
Regierungsrat
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urban Camenzind, Urban.Camenzind@ur.ch, +41 41 875 2100