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Teilrevision Nutzungsplanung "Stollenanlage Ripshausen", Erstfeld, genehmigt

24. September 2013
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung "Stollenanlage Ripshausen" genehmigt, der die Gemeindeversammlung Erstfeld am 5. Juni 2013 zugestimmt hat. Der Bereich der "Stollenanlage Ripshausen" liegt heute in der Landwirtschaftszone, im übrigen Gemeindegebiet und im Waldareal. Die Teilrevision umfasst die Einzonung des ehemals militärisch genutzten Areals "Stollenanlage Ripshausen" in die Gewerbesonderzone Ripshausen. Dabei wird die unterirdische Stollenanlage im Gebiet des Waldareals durch die Gewerbesonderzone Ripshausen überlagert. Die Gewerbesonderzone Ripshausen umfasst die gesamte Stollenanlage und die vorgelagerte Fläche. Die vorgelagerte Fläche ist für die Produktion und die Lagerung von gefahrlosen Gütern sowie die interne Erschliessung und die Parkierungsanlage bestimmt. Die unterirdische Anlage ist für die Produktion und die Lagerung von gefahrlosen Gütern vorgesehen. Die Nutzung über Terrain darf dadurch nicht beeinflusst werden. Personalintensive Nutzungen sind nicht zulässig.
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