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Ersterfassung / Aufnahme in die Militärkontrolle

Meldepflicht

Stellungs- und Militärdienstpflichtige müssen nach der Aufnahme in die Militärkontrolle dem Kreiskommando des Wohnkantons unaufgefordert innert 14 Tagen Änderungen folgender Personendaten melden:

  • Namen, Vornamen
  • Wohn- und Postadresse
  • Heimatgemeinde
  • Erlernter Beruf / ausgeübte berufliche Tätigkeit
  • Auslandaufenthalt (länger als 12 Monate und/oder Abmeldung in der Schweiz: Gesuch für Auslandurlaub muss spätestens zwei Monate vor geplanter Ausreise beim Kreiskommando des Wohnkantons eingereicht werden)

Hinweis

Haben Sie durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung eine länger andauernde wesentliche Einschränkung, reichen Sie entsprechende ärztliche Unterlagen (Arztzeugnisse, Verfügungen IV usw.) per Post in einem verschlossenen Couvert ein. Es erfolgt eine Beurteilung der Tauglichkeit in Abwesenheit vor dem Orientierungstag.

Bei Fragen / Unklarheiten nehmen Sie mit dem Kreiskommando Uri Kontakt auf.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.