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Kantonswechsel Führerausweis / Lernfahrausweis
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.
Die Adressänderung muss zuerst bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Bei einem Kantonswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:
mit Führerausweis im Kreditkartenformat:
- Kopie des Führerausweises / Lernfahrausweis (Vor- und Rückseite)
- Kopie Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein
- Ausländer/-innen: Kopie Ausländerausweis
Diese Unterlagen können Sie uns auch per E-Mail zustellen: assv@ur.ch
mit blauem Führerausweis (Papierformat)
- aktuelles, farbiges Passfoto (keine digitalen Daten)
- Original blauer Führerausweis
- Kopie ID/Pass (Vorder- und Rückseite)
- Ausländer/-innen: Kopie Ausländerausweis
- Kopie Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein
- Formular Umtausch des blauen Führerausweises Gesuch
Für Kantonswechsel Fahrzeuge siehe:
Kantonswechsel Fahrzeug
Informationen
- Datum
- 28. März 2022
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr | +41 41 875 28 00 | assv@ur.ch |