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WOV und Halbanschluss: Eine starke Kombination für die Erschliessung des Kantons Uri
Die West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) im Kanton Uri steht kurz vor ihrer Eröffnung im August 2025. Dieses bedeutende Infrastrukturprojekt zielt darauf ab, die Verkehrsbelastung in den dicht besiedelten Siedlungsgebieten im Talboden zu reduzieren und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.
Fortschritt der WOV
Die Bauarbeiten an der rund 1,3 Kilometer langen WOV verlaufen planmässig. Am 23. August 2025 wird die Bevölkerung eingeladen, die neue Strecke zu Fuss oder mit dem Velo zu besichtigen, bevor sie einige Tage später offiziell für den Autoverkehr freigegeben wird.
Flankierende Massnahmen (FlaMa)
Parallel zur Eröffnung der WOV beginnen die flankierenden Massnahmen in Altdorf und Schattdorf. Diese wurden vom Urner Landrat beschlossen, um den Durchgangsverkehr aus den Dorfzentren zu lenken und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Flankierenden Massnahmen sind rechtskräftig bewilligt. Massnahmen im Abschnitt Bürglen sind in Planung.
- Altdorf: Eine Begegnungszone mit Tempo 20 wird zwischen der Schmiedgasse und der Ankenwaage eingerichtet. Vorgelagert entstehen Tempo-30-Zonen, um den Verkehr weiter zu beruhigen. Umgesetzt werden diese Massnahmen unmittelbar nach der WOV-Eröffnung. Denn nur so entfaltet die WOV ihre Wirkung. Im Oktober 2025 sind die FlaMa in Altdorf umgesetzt.
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Schattdorf: Es werden gezielte Anpassungen entlang der Gotthardstrasse vorgenommen, darunter ein Fahrverbot für den Schwerverkehr zwischen dem Knoten Schächen und der Militärstrasse sowie die Einführung von Kernfahrbahnen mit beidseitigen Radstreifen.
Die Inbetriebnahme des neuen Kreisels und der West-Ost-Verbindung ist für Ende August 2025 vorgesehen. In den nächsten Bauetappen erfolgt der definitive Anschluss der Dorfstrasse an den neuen Kreisel und die Sanierung der Gotthardstrasse bis zur Zahnarztpraxis Uri.
A2-Halbanschluss Altdorf Süd
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesamtverkehrskonzepts ist der geplante A2-Halbanschluss Altdorf Süd. Dieses Projekt wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geplant und finanziert. Aktuell wird das Projekt überarbeitet, um zusätzliche Verbesserungen in Bezug auf Lärmemissionen und Luftqualität zu prüfen. Diese Überarbeitung führt zu einer Verzögerung von mehreren Jahren - leider. Die Urner Regierung setzt sich jedoch bei den Bundesbehörden für eine zügige Realisierung ein.
Verkehrsmonitoring
Um die Auswirkungen der neuen Verkehrsführung und der flankierenden Massnahmen zu evaluieren, wird ein flächendeckendes Verkehrsmonitoring eingesetzt. Dieses ermöglicht eine genaue Analyse der Verkehrsentwicklung und dient als Grundlage für mögliche Anpassungen.
Vier Schlüsselmassnahmen
Die WOV ist nur ein Teil des neuen Verkehrssystems im Urner Talboden. Ziel ist es, die heute belasteten Dörfer vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Umgesetzt wird ein neues regionales Gesamtverkehrskonzept (rGVK), das auf diese vier Pfeiler baut:
1. West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV)
2. A2-Halbanschluss Altdorf Süd
3. Kantonsbahnhof Altdorf mit Ausbau Bussystem
4. Flankierende Massnahmen in den Siedlungsgebieten
Überlegte Planung
Die WOV ist mehr als eine blosse Strassenverbindung. Sie ergänzt das Verkehrsnetz im Urner Talboden gezielt und ermöglicht ein neues Verkehrssystem, das für die künftige Entwicklung des Kantons wichtig ist. Wenn die WOV in Betrieb ist, muss sichergestellt sein, dass die Dörfer entlastet werden. Darum werden auf der Gotthardstrasse in Altdorf, Bürglen und Schattdorf punktuell so genannte Flankierende Massnahmen (FlaMa) eingeführt. Sie lenken den Durchgangsverkehr direkt auf die WOV und um die Siedlungsgebiete herum.
Am 27. Mai 2015 verabschiedete der Landrat die Kreditvorlage für die WOV im Rahmen des Strassenbauprogramms 2015–2020 für die Kantonsstrassen mit 40 zu 13 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung. Im Oktober 2015 sagten die Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ja zum WOV-Kredit in Höhe von 19.8 Millionen Franken.
Der Bund hat den im kantonalen Richtplan ausgeschiedenen Korridor für die WOV erstmals am 20. September 2013 genehmigt. Die definitive Linienführung mit der Querung über den Schächenbach wurde mit der Richtplananpassung 2016 aufgenommen und durch den Bundesrat am 24. Mai 2017 genehmigt.
News
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Kantonaler Richtplan
Richtplananpassung 2022 – genehmigt
Mit der Richtplananpassung 2022 wurden verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans veränderten Verhältnissen angepasst. Die Richtplananpassung umfasst insbesondere die Themen Ausbau der Windenergie auf dem Gütsch ob Andermatt, Steinabbau, Deponien, Umladen von Steinmaterial vom See auf die Schiene und Fruchtfolgeflächen.
Der Bund hat die Richtplananpassung mit Beschluss vom 22. Januar 2024 genehmigt.
Richtplan allgemein
Uri soll auch in Zukunft ein attraktiver Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum sein. Wertvolle Kulturlandschaften, historische Ortsbilder und bedeutende Baudenkmäler geben Uri sein Gesicht. Gleichzeitig spielt der Kanton eine wichtige Rolle als Transitkorridor. Diese Eigenarten sollen langfristig erhalten und als Stärken ausgespielt werden. Die Leitplanken, die es braucht, um diese Ziele zu erreichen und Uri im nationalen Standortwettbewerb zu stärken, setzt der kantonale Richtplan. Er ist das wichtigste strategische Führungsinstrument der Regierung im Bereich der räumlichen Entwicklung sowie in der Koordination raumrelevanter Sachbereiche. Der Regierungsrat legt damit die wichtigsten Ziele, Strategien und Massnahmen der kantonalen Raumordnungspolitik zu den räumlichen Strukturen, zur Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, zur Mobilität und zum Verkehr, zur Landschaft und Landwirtschaft, zu den Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und zum Tourismus fest.
Die Abteilung Raumplanung bewirtschaftet den Richtplan, fördert seine Umsetzung und stellt das Controlling sicher.
- Richtplankarte (online)
- Rechtskräftiger Richtplan ⇒ siehe Dokumente
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Baudirektion | +41 41 875 2611 | ds.bd@ur.ch |
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Amt für Tiefbau | +41 41 875 2611 | aft.bd@ur.ch |