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Gemeindetagung Finanzen vom 2. Juli 2026

3. Juli 2026

Die Finanzdirektion hat die Urner Einwohnergemeinden am 2. Juli 2026 zur alljährlichen Informations- und Diskussionsrunde im Rathaus eingeladen. Ebenfalls anwesend war der Volkswirtschaftsdirektor, der gleich zu Beginn über eine angedachte Änderung im Bereich der Quellensteuern informierte.

Verteilung der Quellensteuern von Kurzaufenthaltern

Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind erklärte, dass angesichts der zahlreichen quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Tourismusresort Andermatt sowie beim Bau der zweiten Gotthardröhre im Bereich der Quellensteuer von Kurzaufenthaltern verschiedene Massnahmen vorgesehen sind. Diese sollen ab 2027 umgesetzt werden. Die Quellensteuereinnahmen sollen dadurch künftig jener Gemeinde zufliessen, in der die betroffenen Arbeitnehmenden tatsächlich wohnen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Quellensteuereinnahmen aus Uri abfliessen.

Finanzlage Kanton Uri

Finanzdirektor Urs Janett blickte zurück auf Kennzahlen der Kantonsrechnung von 2015 bis 2025. Nach einer längeren Phase mit tendenziell tiefer Selbstfinanzierung, hohen Nettoinvestitionen und steigender Verschuldung zeigte sich in der Kantonsrechnung 2025 ein deutlich freundlicheres Bild. Während in den beiden Vorjahren noch Defizite von 20,5 Mio. Franken (2023) und 11,2 Mio. Franken (2024) verzeichnet wurden, resultierte 2025 ein Überschuss von 13,6 Mio. Franken. Ausschlaggebend für das positive Ergebnis waren insbesondere die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie höhere Erträge aus den kantonalen Steuern. Aber auch das Massnahmenpaket 2024 zeigte eine erste positive Wirkung. Es hat deutlich zur Dämpfung des Kostenwachstums beigetragen und ist für einen anhaltend tragbaren Haushalt unerlässlich. Erstmals seit zehn Jahren ging 2025 die Nettoverschuldung des Kantonshaushalts wieder etwas zurück. Sie beträgt noch rund 140 Mio. Franken.

Die Gemeinden präsentierten in der Rechnung 2025 mehrheitlich gute bis sehr gute Ergebnisse. 15 Gemeinden konnten einen Ertragsüberschuss erzielen, in 4 Gemeinden schloss die Rechnung mit einem Defizit ab. Wenn man die zusätzlichen Abschreibungen und Einlagen ins Eigenkapital aufrechnet, erzielten die Gemeinden kumuliert einen Überschuss von 13,4 Mio. Franken, was einem pro Kopf Ertragsüberschuss von 347 Franken entspricht. Auch bezüglich Verschuldung stehen die Gemeinden sehr gut da. Kumuliert haben sie ein Nettovermögen von 21,7 Mio. Franken, das entspricht im Durchschnitt einem Pro-Kopf Vermögen von 555 Franken.

Finanz und Lastenausgleich

Aus den provisorischen Zahlen zum innerkantonalen Finanzausgleich (FiLa 2026) ist ersichtlich, dass sich die 11 Nehmergemeinden über deutlich höhere Erträge aus dem Ressourcenausgleich freuen dürfen. Wie Michael Bissig, Generalsekretär der Finanzdirektion, zeigte, erhalten sie rund 8,8 Mio. Franken und damit 1,4 Mio. Franken mehr als im Vorjahr. Davon werden 5,7 Mio. Franken durch den Kanton und 3,1 Mio. Franken durch die ressourcenstarken Gemeinden finanziert. Seit der Einführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichs im Jahr 2008 hat sich der Ressourcenausgleich mehr als verdoppelt. Zusammen mit dem Lastenausgleich werden rund 13,6 Mio. Franken ausgeschüttet (Vorjahr 12,2 Mio. Franken).

Aufgaben und Finanzstrukturreform

Angesichts steigender Anforderungen in zahlreichen Aufgabenbereichen will der Regierungsrat gemeinsam mit den Gemeinden eine umfassende Überprüfung der Aufgaben- und Finanzstrukturen vornehmen. Gemäss Urs Janett sei es das Ziel, Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle an die heutigen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. In einem ersten Schritt sei man jetzt daran, die Ziele und den Umfang des Projektes sowie das Vorgehen abzustecken. Dazu lief bis Ende Juni 2026 eine Befragung bei allen Gemeinden und in den Direktionen der kantonalen Verwaltung. Über den Sommer werden die Rückmeldungen ausgewertet und zur weiteren Behandlung in der Arbeitsgruppe aufbereitet.

Aktuelle Themen aus dem Amt für Steuern

Walter Schuler, Stellvertreter des Amtsleiters, informierte über die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der anstehenden Teilrevision des Steuergesetzes (StG 2027). Im Fokus dieser Revision stehen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, die Prüfung der Einführung einer Objektsteuer und die bevorstehende allgemeine Neuschätzung der Grundstücke.

Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung muss der Kanton Uri sein Steuergesetz bis spätestens am 1. Januar 2029 an das geänderte Bundesrecht anpassen. Die Urner Stimmbevölkerung hatte sich mit 65,54 Prozent klar für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Das Steuerharmonisierungsgesetz lässt den Kantonen einen begrenzten Umsetzungsspielraum. Bereits am 11. März 2026 hatte der Regierungsrat über die Grundsatzentscheide zur Umsetzung informiert und er wird voraussichtlich im Herbst das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision eröffnen. Die Antwort auf die Motion von Landrat Noel Baumann, Altdorf, zur Beibehaltung bisheriger Abzüge wird im zweiten Halbjahr erfolgen.

Die geänderte Bundesverfassung räumt den Kantonen das Recht ein, eine Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen einzuführen. In diesem Zusammenhang prüfte die Finanzdirektion die Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen. Für die Mehrheit der Gemeinden dürften die Ertragsausfälle gut verkraftbar sein. Der Regierungsrat wird dazu in der Landratssession vom September 2026 die Interpellation von Landrat Pirmin Bissig, Isenthal, sowie weitere Fragen zur Umsetzung beantworten.

Parallel zur Steuerreform wird eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke durchgeführt, die ebenfalls per 1. Januar 2029 in Kraft treten soll.

Berechnungen zeigen, dass die finanziellen Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Anpassung der Liegenschaftswerte für Gemeinden und Kanton tragbar sein dürften. Die Einführung einer zusätzlichen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften soll deshalb sorgfältig geprüft werden.

Die gezeigten Folien sind im Internet unter http://www.ur.ch/dienstleistungen/3149 abrufbar.

Finanzdirektion

Rückfragen von Medienschaffenden: Finanzdirektor Urs Janett, Urs.Janett@ur.ch, +41 41 875 2137

 

Sie referierten an der Gemeindetagung: (von links) Walter Schuler, Amt für Steuern, Regierungs-rat Urs Janett, Finanzdirektor, Regierungsrat Urban Camenzind, Volkswirtschaftsdirektor, und Michael Bissig, Generalsekretär Finanzdirektion.
Sie referierten an der Gemeindetagung: (von links) Walter Schuler, Amt für Steuern, Regierungs-rat Urs Janett, Finanzdirektor, Regierungsrat Urban Camenzind, Volkswirtschaftsdirektor, und Michael Bissig, Generalsekretär Finanzdirektion.