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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri

16. Juli 2026

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen. Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

  • Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind:

  • Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill;
  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026.

Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter
www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf der App von
MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können

Rückfragen von Medienschaffenden:
Amtsvorsteher Roland Wüthrich, Roland.Wuethrich@ur.ch, +41 41 875 2314

 

Absolutes Feuerverbot
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