Hauptinhalt

Bewilligungen für Betreuungseinrichtungen

Einrichtungen, die Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber betreuen, benötigen gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) eine Betriebsbewilligung. Im Kanton Uri sind dies namentlich Kindertagesstätten, Spielgruppen, Internate sowie Mittagstische. 

 

Vorgehen
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Betreuungseinrichtungen ist rechtzeitig vor der Eröffnung beim Amt für Soziales einzureichen. Die Einreichung kann elektronisch oder per Post an das Amt für Soziales, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf erfolgen. Die erforderlichen Gesuchsformulare stehen in den Dokumenten zur Verfügung. 

 

Mutationsmeldungen
Änderungen der bewilligten Betreuungseinrichtungen sind dem Amt für Soziales zu melden. Dazu gehört insbesondere ein Wechsel der verantwortlichen Leiterin oder des verantwortlichen Leiters, Adressänderungen sowie Änderungen des Betreuungsangebots oder andere bewilligungsrelevante Angaben. Die Mutationsmeldung kann per E-Mail an afs@ur.ch erfolgen. 

 

Gebühren
Für die Erteilung von Bewilligungen fallen Gebühren an. Die entsprechenden Gebühren sind auf Seite 5 der Tarifordnung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion festgehalten. 

Name Download
Gesuch zur Führung einer Kindertagesstätte (PDF, 2.47 MB) Download 0 Gesuch zur Führung einer Kindertagesstätte
Gesuch zur Führung einer Spielgruppe (PDF, 198 kB) Download 1 Gesuch zur Führung einer Spielgruppe
Gesuch zur Führung eines Mittagstischs (PDF, 2.45 MB) Download 2 Gesuch zur Führung eines Mittagstischs
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt