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Artenschutz-Fledermäuse

Allgemeines

30 Fledermausarten gelten als heimisch in der Schweiz. Sie sind gesamtschweizerisch geschützt. Viele Arten haben einen hohen Anspruch an ihre Umwelt. Die Lebensräume der Fledermäuse müssen strukturreich sein und ein grosses Insektenvorkommen aufweisen. Diese sind die Nahrungsbasis für die Fledermäuse, zumeist fliegende Arten wie Nachtfalter, manchmal auch Bodeninsekten. Zudem brauchen Fledermäuse geeignete, ungestörte Quartiere. Sommer- und Winterquartiere können ganz unterschiedlich sein. Zahlreiche Arten leben in und an Gebäuden, weitere nutzen Baum- oder Höhlenquartiere. Manchmal genügen Fensterläden oder Holzbeigen wie im Fall der weit verbreiteten Zwergfledermaus. Einige Arten neben auch künstliche Quartiere an. Fledermäuse reagieren sensibel auf Pestizideinsätze. Diese schmälern ihre Nahrungsbasis.

 


Uri

Im Kanton Uri wurden bisher 19 Arten nachgewiesen. Weitere Arten werden vermutet. Die gesamtschweizerisch stark gefährdeten Arten Grosse und Kleine Hufeisennase sind in Uri vermutlich ausgestorben. Von sechs Arten gibt es nur alte Belege. Im Kanton häufig ist nur die Zwergfledermaus. Von vier Arten sind Wochenstuben mit Jungen bekannt. Die bedeutendste Wochenstube ist die Jagdmattkapelle in Erstfeld mit einer gemischten Kolonie von Grossen und Kleinen Mausohren. Überwinterungsquartiere kennt man beispielsweise vom Kleinen Abendsegler und der Rauhhautfledermaus. Die Nachweise der meisten Arten liegen im unteren Reusstal in den wärmebegünstigten Lagen.

 

Der Kanton ist aktiv involviert bei einem nationalen Fledermausprojekt. Ein kantonales Fledermausschutz-Konzept legt die Schutzprioritäten fest. Prioritäre Arten sind die beiden Mausohren und die Mückenfledermaus. Für weitere fünf Arten hat der Kanton eine besondere Verantwortung. Dabei spielt die Gotthardroute als Migrationskorridor eine Rolle. Bei den einigen Arten fehlen noch Grundlagen. Eine wichtige Aufgabe des Kantons besteht in der Öffentlichkeitsarbeit, u.a. in der Beratung von Hausbesitzern.


Gesetzt über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)

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