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7. Behördliche Anordnungen / Massnahmen / Vollzug
Zur Durchsetzung des Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich wendet die Amigra die vom Bund vorgesehenen Massnahmen (insbesondere kurzfristige Festhaltung, Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, Ein- und Ausgrenzung) an. Die Haftarten werden als Administrativhaften bezeichnet, welche von der Migrationsbehörde verfügt und durch die zuständige Gerichtsbehörde binnen 96 Stunden auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Migration | +41 41 875 2705 | migration@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |