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Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum und namentlich die Familienbetriebe als Grundlage einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichtete Landwirtschaft zu fördern. Die landwirtschaftlichen Strukturen sollen verbessert und die Stellung des Pächters und Selbstbewirtschafters gestärkt werden. Das Bodenrecht soll zudem den Handel von landwirtschaftlichem Boden zu übersetzten Preisen und eine übermässige Verschuldung verhindern.
Die Volkswirtschaftsdirektion ist als Bewilligungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen des Bodenrechts zuständig.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht; VBBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Agrarmassnahmen | +41 41 875 2300 | ala.vd@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Landwirtschaft | +41 41 875 2300 | ala.vd@ur.ch |
| Name | Download |
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