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FAQ

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Zugehörige Objekte

Die neue Organisation baut auf den heutigen Pflegeheimen auf. Es braucht auch weiterhin jeden Pflegeplatz. Die bestehenden Standorte sicher bleiben erhalten und werden weiterentwickelt. Sollte ein Standortwechsel zum Thema werden, muss laut dem Entwurf des Gesetzes über Betreuung und Pflege darüber abgestimmt werden.

Nein. Die neue Gesellschaft ist kein Sparprogramm. Sie soll aber dazu beitragen, den künftigen Kostenanstieg zu dämpfen. Denn die Urner Bevölkerung wird älter, und der Bedarf an Pflege und Betreuung nimmt zu.

Mit der gemeinsamen Unternehmung können Doppelspurigkeiten vermieden, Fachkräfte gezielter eingesetzt und Angebote besser aufeinander abgestimmt werden. Das Ziel lautet nicht einfach: billiger. Das Ziel lautet: besser.

Besser heisst, dass pflegebedürftige Urnerinnen und Urner die passende Unterstützung zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort erhalten – zu Hause, in einem Entlastungs- oder Übergangsangebot oder in einem Pflegeheim. So kann die Versorgung bedarfsgerecht weiterentwickelt und langfristig finanzierbar gestaltet werden.

Ihre Anstellung wird übernommen. Die Arbeitsbedingungen bleiben vergleichbar. Gleichzeitig entstehen neue Chancen – etwa durch Weiterbildung, Austausch und neue Aufgaben. Die heutigen Pflegebetriebe werden weiterhin benötig.

Neue Arbeitsmodelle können punktuell zusätzliche Einsatzmöglichkeiten schaffen, aber nicht gegen den Willen der Mitarbeitenden.

Die demografische Entwicklung ist eindeutig: In den kommenden Jahren wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen deutlich steigen. Gleichzeitig fehlen heute wichtige Angebote zwischen der Pflege zu Hause und dem Eintritt in ein Pflegeheim. Die Kosten nehmen zu, und qualifiziertes Fachpersonal wird immer schwieriger zu finden.

Diese Herausforderungen können die einzelnen Gemeinden und Institutionen nicht allein lösen. Deshalb wollen Gemeinden, Institutionen und Kanton enger zusammenarbeiten. Mit einer gemeinsamen gemeinnützigen Unternehmung lassen sich die Angebote besser planen, aufeinander abstimmen und bedarfsgerecht weiterentwickeln.

Die neue Unternehmung bleibt in öffentlicher Hand. Kanton und Gemeinden übernehmen gemeinsam Verantwortung und sorgen dafür, dass die Bevölkerung im ganzen Kanton auch künftig gut versorgt ist.

Das Projekt Weiterentwicklung Langzeitfplege sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen im ganzen Kanton die passende Unterstützung erhalten – möglichst nahe und abgestimmt auf ihre persönliche Situation.

Heute sind Angebote und Zuständigkeiten auf verschiedene Gemeinden und Institutionen verteilt. Künftig werden Pflege zu Hause, Entlastungsangebote, Übergangslösungen und Pflegeheime besser aufeinander abgestimmt und erweitert. So finden Betroffene und Angehörige schneller das passende Angebot und werden beim Wechsel von einer Betreuungssituation in die nächste besser begleitet.

Gleichzeitig können Fachkräfte, Wissen und Infrastruktur gemeinsam eingesetzt werden. Das stärkt die Qualität, vermeidet Doppelspurigkeiten und hilft, die Versorgung langfristig zu sichern.

Kurz gesagt: Die neue Organisation macht die Langzeitpflege übersichtlicher, verlässlicher und besser auf die Bedürfnisse der Urner Bevölkerung ausgerichtet.

Diese sollen unbedingt weitergeführt und realisiert werden. Die neue Organisation baut auf den bestehenden Strukturen auf. Pflegeplätze bleiben erhalten und werden gemäss Bedarf weiterentwickelt.

Es ist ein klares Bedürfnis der Menschen, möglichst lange selbstständig leben zu können. Neben Spitex und Pflegeheimen sollen auch die sogenannten intermediäre Angebote ausgebaut. Dazu gehören betreutes Wohnen, Tagesstrukturen oder der Entlastungsdienste etc.  – hier gibt es grosses Potenzial für die Weiterntwicklung. Das soll aber nicht jede Gemeinde für sich machen müssen, sondern gemeinsam für ganz Uri.

Diese ergänzen die Pflegekette sinnvoll und ermöglichen massgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen. 

Die Pflegedienstleistungen behalten ihre Rolle vor Ort und sind auch in der Führung der neuen Organisation eingebunden. Die Pflegeleitung bleibt nahe bei den Menschen und spielt eine wichtige Rolle in der Qualitätssicherung.

Die Entscheidung erfolgt weiterhin individuell in der Familie, in Absprache mit Ärztinnen, Pflegefachpersonen und Angehörigen – abhängig von Bedarf und Situation. Die neue Gesellschaft ermöglicht bessere Übergänge und neue Lösungen wie betreutes Wohnen oder Tagesstrukturen.

Die Weiterentwicklung der Langzeitpflege ist breit abgestützt: Der Kanton Uri, alle Urner Gemeinden sowie praktisch alle heutigen Leistungserbringer – darunter Pflegeheime und Spitex-Organisationen – tragen das Projekt mit. 

Anfang 2027 haben die Beteiligten dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet. Der Entscheid über die neue Gesellschaft liegt voraussichtlich 2027 bei den Stimmberechtigten. Davor wird der Urner Landrat das dazugehörige Gesetz über Betreuung und Pflege (BPG) behandeln.

Hier geht es zur Vernehmalssung

Schon heute tragen Kanton und Gemeinden die Kosten der Langzeitpflege je zur Hälfte – nur ist das System kompliziert. Mit der neuen Gesellschaft wird diese 50:50-Aufteilung klarer geregelt. Das ist die einzige Möglichkeit, eine faire Finanzierung sicherzustellen, ohne dass das Finanzausgleichssystem aufwändig angepasst werden muss.

Diese Sorge ist verständlich. Die neue Gesellschaft soll jedoch keine zusätzliche Verwaltungsebene schaffen. Sie baut auf den bestehenden Institutionen und ihren Mitarbeitenden auf. Aufgaben, die heute an mehreren Orten separat erledigt werden, können künftig gemeinsam organisiert werden.

Die Verantwortung für den Betrieb bleibt weiterhin nahe bei den einzelnen Standorten. Die Pflegedienstleitungen und die Verantwortlichen vor Ort behalten eine zentrale Rolle und stellen sicher, dass Entscheidungen praxisnah getroffen werden.

Bereits erfolgte Zusammenschlüsse von Pflegeheimen zeigen, dass gemeinsame Strukturen auch pragmatisch und schlank organisiert werden können. Gleichzeitig lassen sich übergeordnete Aufgaben wie Personalplanung, Einkauf, Qualitätssicherung oder Informatik besser koordinieren.

Das Ziel ist deshalb nicht mehr Bürokratie, sondern weniger Doppelspurigkeiten und eine stärkere Zusammenarbeit.

Politik

Zugehörige Objekte

Das Einreichen einer Gemeindeinitiative im Kanton Uri richtet sich gemäss Kantonsverfassung https://rechtsbuch.ur.ch/lexoverview-home/lex-1_1101 nach folgendem Ablauf:
Artikel 29 Gemeindliche Volksinitiative

1 Mit einer gemeindlichen Volksinitiative kann die Abberufung einer Gemeindebehörde oder der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Rechtsvorschriften verlangt werden, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen.

2 Gemeindliche Volksinitiativen müssen die amtlich beglaubigten Unterschriften von mindestens einem Zehntel der in der Gemeinde Stimmberechtigten aufweisen. Sie sind spätestens zwölf Monate, nachdem sie eingereicht worden sind, dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.


3 Im übrigen gelten die Bestimmungen für kantonale Volksinitiativen.

Es muss also (auf Gemeindeebene) ein ausgearbeiteter Entwurf für eine Änderung, Aufhebung oder Erlass einer Bestimmung bei der Gemeinde eingereicht werden. Es sind die Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten in der Gemeinde nötig.
Standeskanzlei Uri
Das Einreichen einer Volksinitiative im Kanton Uri richtet sich gemäss Kantonsverfassung https://rechtsbuch.ur.ch/lexoverview-home/lex-1_1101 nach folgendem Ablauf:

Artikel 27 Kantonale Volksinitiative
a) Gegenstand
1 Mit einer kantonalen Volksinitiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen verlangt werden.
2 Die kantonale Volksinitiative kann auch die Abberufung einer Behörde oder die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund verlangen.

Artikel 28 b) Form und Verfahren
1 Kantonale Volksinitiativen sind als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung einzureichen. Begehren auf Totalrevision der Kantonsverfassung sind nur in der Form der allgemeinen Anregung zulässig.
2 Kantonale Volksinitiativen müssen sich auf einen einheitlichen Regelungsbereich beschränken und dürfen weder übergeordnetem Recht widersprechen noch aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder inhaltlich unbestimmt sein. Sie müssen von mindestens sechshundert Stimmberechtigten unterzeichnet sein, deren Stimmberechtigung amtlich beglaubigt ist.
3 Kantonale Volksinitiativen sind spätestens anderthalb Jahre nach ihrer Einreichung dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Der Landrat kann der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Es empfiehlt sich, vor dem Beginn der Sammlung den Unterschriftenbogen zur Vorprüfung an die Standeskanzlei zu senden.
Standeskanzlei Uri

Umwelt und Ökologie

Zugehörige Objekte

Treibhausgase (THG) sind Gase, die zur weltweiten Erwärmung der Erde führen. Dazu gehören namentlich Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan und Lachgas. Durch menschengemachte Quellen hat sich die Menge der Treibhausgase seit Beginn der Industrialisierung deutlich erhöht. CO2 entsteht zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen von fossilen Treib- und Brennstoffen. Methan- und Lachgase entstehen vor allem in der Landwirtschaft durch die Verdauungsprozesse bei Nutztieren sowie bei Lagerung und beim Ausbringen von Gülle und Mist.
Fossile Energieträger sind Kohle, Erdöl und Erdgas. Aus ihnen werden Treib- und Brennstoffe wie Diesel, Benzin, Kerosin, Heizöl etc. hergestellt oder sie werden zur Erzeugung von Elektrizität verwendet. Fossile Ressourcen sind vor Millionen vor Jahren entstanden. Sie können nur einmal abgebaut werden, sind nicht erneuerbar und stehen daher beschränkt zur Verfügung. Beim Verbrennen von fossilen Energieträgern entstehen Treibhausgase wie CO2.
Zu den erneuerbaren Energien zählen die Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Biomasse aus Holz etc. Diese nachhaltigen Energieträger erneuern sich laufend. Sie können in Kombination mit Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen zum Heizen und in Kombination mit Elektromotoren oder Wasserstoff für die Mobilität verwendet werden. Beim Gebrauch von erneuerbaren Energieträgern werden praktisch keine Treibhausgase freigesetzt. Die entsprechenden Technologien helfen mit, den Klimawandel einzudämmen.
Im Begriff Dekarbonisierung steckt das Wort Karbon (Kohlenstoff). Dekarbonisierung bezeichnet die Abkehr vom Kohlenstoff beziehungsweise von fossilen Energieträgern und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Klimaneutralität bedeutet, dass die von den Menschen ausgestossenen Treibhausgasemissionen und die von der Umwelt aufgenommenen im Gleichgewicht sind. Ein anderer Begriff dafür ist Netto-Null-Emissionen. Die Schweiz will bis 2050 das Netto-Null-Ziel und somit Klimaneutralität erreichen. Uri wie auch alle anderen Kantone sind dabei gefordert.
Die meisten Treibhausgase entstehen im Verkehr, gefolgt von Landwirtschaft und Industrie. Im Verkehrssektor wird zusätzlich zwischen Transitverkehr (Durchgangsverkehr) und Lokalverkehr (mit Ziel und/oder Quelle im Kanton Uri) unterschieden.

Hinweis
Die Umfrage bezieht sich auf alle Sektoren und beinhaltet eine Auswahl von möglichen Klimaschutz-Massnahmen. Die Umfrage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Massnahmen, die direkt den Energiesektor betreffen (z.B. Dämmung von Gebäudehüllen, Ersatz von Heizungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge), sind Teil der Gesamtenergiestrategie des Kantons und werden nicht abgefragt. Das Klimaschutz-Konzept wird in enger Abstimmung mit der Gesamtenergiestrategie erarbeitet.