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Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht Uri beurteilt und entscheidet Haftsachen und Massnahmen gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) und nach Massgabe der Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; RB 2.3221).

Öffnungszeiten

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Donnerstag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.30

Ausserhalb der Bürozeiten besteht ein Pikettdienst für die Staatsanwaltschaft.

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Gerichtssaal Altdorf
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