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Amt für Steuern

Das Amt für Steuern ist die Vollzugs- und Veranlagungsbehörde für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern, die Quellensteuer, die Grundstückgewinnsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ist zuständig für die Schätzung der Grundstücke im Kanton. Das Amt für Steuern ist der Finanzdirektion unterstellt und befindet sich im "von Roll Haus" an der Tellsgasse 1 in Altdorf.

Versand Aktivierungsschreiben und Einreichefrist Steuererklärung 2023 natürliche Personen

Die elektronischen Steuererklärung eTax.UR hat sich bewährt und steht für die Steuerperiode 2023 ab Anfang Februar 2024 zur Verfügung. Sämtliche steuerpflichtigen Personen erhalten ab Anfang bis Mitte Februar 2024 ein Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2023. Nach der erstmaligen Registrierung kann die Steuererklärung bequem online über ein internetfähiges Gerät ausgefüllt und eingereicht werden. Wer die Registrierung bereits ausgeführt hat, kann sich beliebig oft bei eTax.UR anmelden. Die Einreichefrist ist der 31. März 2024. Gesuche um Fristerstreckung können nach Erhalt des Aktivierungsschreibens unter folgendem Link online erfasst werden.

Die Einstiegsseite und weitere Informationen zu eTax.UR für natürliche Personen finden sie hier.

Amt für Steuern, im Januar 2024

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:30-11.30 / 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

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