Hauptinhalt

Private Sicherheitsdienste

Info: Die Büros der Privaten Sicherheitsdienste befinden sich an der folgenden Adresse:
Werkhof A2/A4, Allmendstrasse 1
6454 Flüelen

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung.

Das Gesuch um Bewilligung oder Anerkennung einer bestehenden ausserkantonalen Bewilligung, den entsprechenden Auszug aus dem Urner Polizeigesetz sowie die Weisung der Sicherheitsdirektion vom 1. September 2021 für private Sicherheitsdienste finden Sie untenstehend zum Download.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den entsprechenden Beilagen richten Sie bitte elektronisch an kapo.rws@ur.ch oder per Post an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe.

Name
Auszug aus dem Urner Polizeigesetz (PDF, 95 kB) Download 0 Auszug aus dem Urner Polizeigesetz
Weisungen SID Sicherheitsdienste per 01.09.2021 (PDF, 658.46 kB) Download 1 Weisungen SID Sicherheitsdienste per 01.09.2021
Gesuch um Bewilligung Anerkennung Private Sicherheitsdienste (PDF, 4.06 MB) Download 2 Gesuch um Bewilligung Anerkennung Private Sicherheitsdienste