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Auskünfte über Personenstandsdaten und Familienforschung

Allgemeines

Das Zivilstandsamt Uri erteilt keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte.

Auskunft über eigene Personenstandsdaten

Grundsätzlich werden Auszüge, Bestätigungen und Bescheinigungen an die betroffenen Personen oder an Dritte mit entsprechender Vollmacht abgegeben. Die Dokumente können direkt beim Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatorts bestellt werden. 

Auskunft über Personenstandsdaten Dritter

Privatpersonen, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, können die Personenstandsdaten von Dritten erhalten. Dies gilt, sofern die direkt betroffenen Personen die Daten nicht selbst beschaffen können oder die Beschaffung für sie nicht zumutbar ist.

Dritte können die Personenstandsdaten anderer ausserdem mit einer entsprechenden Vollmacht beim Zivilstandsamt erhalten.

Die Bekanntgabe der Personenstandsdaten erfolgt in Form von Auszügen, Bestätigungen und Bescheinigungen.

Bestellung von Dokumenten

Folgende Zivilstandsurkunden können beim Zivilstandsamt Uri schriftlich bestellt werden:

  • Urkunden über Zivilstandsereignisse (z.B. Geburt, Tod und Eheschliessung), die im Kanton Uri stattgefunden haben
  • Ausweise über den Personenstand und den Familienstand für Personen mit Heimatort Uri
  • Auszüge aus den in Papierform geführten Zivilstandsregistern des Kantons Uri

Wissenschaftliche Familienforschung und Genealogie

Forschende können Personenstandsdaten erhalten, wenn deren Beschaffung den betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Dafür ist eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Forschende müssen zudem ein wissenschaftliches Interesse geltend machen und den Schutz der Personendaten der betroffenen Personen garantieren. Die Bewilligung bezieht sich nur auf die Datenbekanntgabe von verstorbenen Personen.

  • Für Forschungen in gerader Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) wenden Sie sich bitte schriftlich an das Zivilstandsamt Uri, Marktgasse 6, 6460 Altdorf, oder per E-mail an zivilstandsamt@ur.ch.

          Das Gesuch hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Ihre verwandtschaftliche Beziehung zur betroffenen Person
    • Name (Geburts- und Allianzname) und Vorname der betroffenen Person
    • Heimatort der betroffenen Person
    • Geburtsdatum der betroffenen Person (falls bekannt)
    • Gewünschte Dokumente
    • Zustelladresse und Telefonnummer
  • Forschungen zu Seitenlinien (Onkel, Tante, Grossonkel, Grosstante usw.) setzen eine kostenpflichtige Bewilligung der Aufsichtsbehörde zur Bekanntgabe von Personenstandsdaten voraus. Benutzen Sie dafür das untenstehende Gesuchsformular.
  • Forschungen, die nicht Ihre Familie betreffen setzen eine kostenpflichtige Bewilligung der Aufsichtsbehörde zur Bekanntgabe von Personenstandsdaten voraus. Benutzen Sie dafür das untenstehende Gesuchsformular.
  • Falls die Forschung Daten betrifft, die vor mehr als 80 Jahren entstanden sind, kann allenfalls auch das Staatsarchiv Uri, Bahnhofstrasse 13, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 22 21, staatsarchiv@ur.ch, weiterhelfen.

Kosten

Die Bewilligung zur Bekanntgabe von Personenstandsdaten aus den urnerischen Zivilstandsregistern ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 75 Franken.

Die Aufwände des Zivilstandsamts werden separat verrechnet.

Zugehörige Objekte

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Gesuch um Bekanntgabe von Personendaten aus urnerischen Zivilstandsregistern zum Zweck personenbezogener Forschung Download 0 Gesuch um Bekanntgabe von Personendaten aus urnerischen Zivilstandsregistern zum Zweck personenbezogener Forschung
Merkblatt Auskunfte über Personenstandsdaten und Familienforschung Download 1 Merkblatt Auskunfte über Personenstandsdaten und Familienforschung
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