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Krankenversicherungspflicht
Krankenversicherung in der Schweiz
In der Schweiz muss jede Person eine Krankenversicherung haben.
Das nennt man Krankenversicherungspflicht.
Im Kanton Uri sind die Gemeinden zuständig.
Sie prüfen, ob alle Personen eine Krankenversicherung haben.
Wer muss eine Krankenversicherung haben?
Alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, müssen eine Grundversicherung haben.
Das gilt:
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nach dem Umzug in die Schweiz
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nach der Geburt eines Kindes
Man muss die Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten abschliessen.
Die Grundversicherung sorgt dafür, dass alle Menschen eine gute medizinische Versorgung bekommen.
Wahl der Krankenversicherung
Jede Person darf die Krankenversicherung frei wählen.
Das ist wichtig:
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Die Versicherung muss jede Person aufnehmen
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Das Alter spielt keine Rolle
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Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle
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Man wird sofort versichert
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Man muss nicht auf eine Prüfung warten
Alle Krankenversicherungen bezahlen die gleichen Leistungen, die im Gesetz stehen.
Informationen zu den Prämien gibt es auf der Internet-Seite von Priminfo.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontrolle der Krankenversicherung
Die Kantone müssen prüfen, ob alle Menschen versichert sind.
Im Kanton Uri machen das die Einwohnergemeinden.
Wenn eine Person keine Krankenversicherung abschliesst:
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Die Gemeinde meldet die Person an.
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Die Gemeinde teilt der Person eine Krankenversicherung zu.
Befreiung von der Krankenversicherung
Nur in besonderen Fällen kann man von der Krankenversicherung befreit werden.
Das betrifft zum Beispiel:
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Personen mit Aufenthaltsbewilligung
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Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Die Anträge prüft die Gemeinsame Einrichtung KVG in Olten.
Wichtig:
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Der Antrag ist nur online möglich
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Das geht über das Webportal der Gemeinsamen Einrichtung KVG
Mehr Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Gemeinsamen Einrichtung KVGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Im Kanton Uri sind die Gemeinden für die Kontrolle der Krankenversicherungspflicht zuständig.
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung.
Wahl der Krankenversicherung
Jede versicherungspflichtige Person kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muss den Versicherten unabhängig von seinem Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen. Jeder Krankenversicherer übernimmt dieselben, vom Gesetz vorgesehenen Leistungen. Unter www.priminfo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Informationen zu den Prämien der einzelnen Krankenversicherer.
Überprüfung der Krankenversicherungspflicht
Die Kantone haben für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen. Nach Artikel 4 der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (RB 20.2202) vollziehen im Kanton Uri die Einwohnergemeinden die Vorschriften über die Versicherungspflicht gemäss KVG. Diese weisen Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur in Ausnahmefällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) in Olten bearbeitet im Auftrag des Kantons Uri die Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht von Aufenthaltern und Grenzgängern.
Auf der Webseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG finden Sie weiterführende InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zum Thema Krankenversicherungspflicht.
Anträge um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sind nur elektronisch über das Webportal der Gemeinsamen Einrichtung KVGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
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| Name | Beschreibung |
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