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Themenbereiche Kantonales Bedrohungsmanagement
Im Rahmen des Bedrohungsmanagement decken wir folgende Themen ab:
Eine Drohung ist die Ankündigung einer unangenehmen oder gesetzwidrigen Massnahme, mit dem Ziel der Einschüchterung. Ein Ausdrücken eines Wunsches oder der Absicht, einer bestimmten Person zu schaden oder ihre körperliche Unversehrtheit zu verletzen. Eine Drohung kann mündlich, schriftlich, aber auch symbolisch erfolgen, beispielsweise durch Gesten.
Zur körperlichen Gewalt gehören alle Angriffe auf den Körper oder die Gesundheit eines Menschen.
Psychische Gewalt zielt auf seine Gefühle und Gedanken, auf sein Innerstes, auf Kopf, Herz und Seele. Psychische Gewalt ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Menschen. Wer psychische Gewalt ausübt, will sein Opfer kleinmachen, demütigen, verstören und/oder verängstigen – und Kontrolle und Macht über den Menschen gewinnen.
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt. Sie findet meist innerhalb der Familie und des Haushalts statt, kann aber auch Personen aus aktuellen oder ehemaligen Beziehungen betreffen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Opfer von häuslicher Gewalt können alle Personen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter sein. Mitbetroffen können auch Kinder sein. Weitere Infos
Sexuelle Gewalt ist jede unerwünschte oder erzwungene sexuelle Handlung gegen eine Person. Es ist eine schwere Verletzung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit.
Stalking ist ein unerwünschtes Annäherungs- oder Kontaktverhalten, welches bei der betroffenen Person ein bedrohliches Gefühl auslöst.
Als Amok bezeichnet man einen Massenmord oder den Versuch eines Massenmords, der aus terroristischen Motiven oder aufgrund einer fortgeschrittenen psychosozialen Entwurzelung begangen wird, und bei dem der Täter / die Täterin das Risiko, selbst getötet zu werden, in Kauf nimmt.
Unter einer Fremdgefährdung versteht man ein bewusstes oder unbewusstes Handeln, mit dem die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person gefährdet wird.
Unter selbstgefährdendem Verhalten versteht man Handlungen, die bewusst oder unbewusst eine Schädigung der eigenen Gesundheit verursachen könnten.
Suizid meint die bewusste und willentliche herbeigeführte Selbsttötung einer Person durch eine zielgerichtete Handlung, wie beispielsweise Erhängen oder Erschiessen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement Uri | +41 41 875 26 40 | kapo.kbm@ur.ch |