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Was ist Häusliche Gewalt?
Definition Häusliche Gewalt (Schweiz)
Häusliche Gewalt umfasst physische, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt, die in der Regel innerhalb eines familiären, ehelichen, partnerschaftlichen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Umfelds stattfindet. Sie kann sich zwischen Ehepartnern, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten, Eltern und Kindern oder anderen in einem nahen Verhältnis stehenden Personen ereignen.
Beispiele für häusliche Gewalt können sein:
- Körperliche Gewalt an Kindern durch die Eltern
- Drohungen oder psychische Gewalt in der Partnerschaft
- Stalking durch den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin
- Vergewaltigung in der Ehe
- Sexuelle Übergriffe in der Familie
- Misshandlung durch betreuende oder pflegende Angehörige
- Androhung oder Durchsetzung einer Zwangsheirat
Häusliche Gewalt wird nicht selten gegenseitig ausgeübt. Die Gewalt ist nicht auf die eigene Wohnung beschränkt, sondern kann auch im öffentlichen Raum vorkommen.
Sexuelle Gewalt ist jede unerwünschte oder erzwungene sexuelle Handlung gegen eine Person. Es ist eine schwere Verletzung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit.
Psychische Gewalt zielt auf seine Gefühle und Gedanken, auf sein Innerstes, auf Kopf, Herz und Seele. Psychische Gewalt ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Menschen. Wer psychische Gewalt ausübt, will sein Opfer kleinmachen, demütigen, verstören und/oder verängstigen – und Kontrolle und Macht über den Menschen gewinnen.
Zur körperlichen Gewalt gehören alle Angriffe auf den Körper oder die Gesundheit eines Menschen.
Wirtschaftliche / finanzielle Gewalt im häuslichen Bereich ist eine Form von häuslicher Gewalt, bei der eine Person die wirtschaftliche Kontrolle über eine andere Person – meist innerhalb einer Partnerschaft oder Familie – ausübt, um Macht und Abhängigkeit zu schaffen oder aufrechtzuerhalten.
Der Gewaltkreislauf
Der Gewaltkreislauf bei häuslicher Gewalt beschreibt ein sich wiederholendes Muster in drei Phasen:
- Spannungsaufbau – Gereiztheit, Kontrolle, ständige Konflikte.
- Gewaltausbruch – Eskalation durch körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt.
- Reuephase – Der Täter / die Täterin entschuldigt sich, macht Versprechungen, zeigt scheinbare Einsicht.
Dann beginnt der Kreislauf erneut. Viele Betroffene hoffen in der Reuephase auf Veränderung – doch ohne Hilfe bleibt die Gewalt meist bestehen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Häusliche Gewalt | +41 41 875 26 44 | kapo.hg@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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