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Vernehmlassungsverfahren zu neuem Gemeindegesetz eröffnet
Im Gegensatz zu den meisten Kantonen kennt Uri kein Gemeindegesetz. Die Grundregeln für die Gemeinden sind in der Kantonsverfassung enthalten. Daneben kennt die Spezialgesetzgebung zahlreiche Bestimmungen über und für die Gemeinden. Trotzdem bestehen Lücken, die sich im Alltag bemerkbar machen. Das betrifft sowohl das Verhältnis des Kantons zu den Gemeinden als auch jenes unter den Gemeinden selbst. Schliesslich stossen die Gemeinden auf rechtliche Schwierigkeiten, wenn sie sich moderner Verwaltungsinstrumente bedienen wollen. Zur Hauptsache aber fehlen wirksame Mittel, die den Gemeinden erlauben, ihre Selbstständigkeit zu festigen und zu stärken. Am 22. September 2013 hat das Urner Stimmvolk eine Änderung der Kantonsverfassung angenommen und damit grundsätzlich festgelegt, dass ein Gemeindegesetz nähere Bestimmungen zu Gemeindefusionen festlegt. Eine entsprechende Gesetzesvorlage über die Gemeindefusionen wurde aber am gleichen Datum verworfen.
Im Jahr 2014 erklärte der Landrat eine Motion von Landrat Andreas Bilger, Seedorf, zur Schaffung eines Gemeindesgesetzes erheblich. Der Regierungsrat teilt die Grundanliegen der Motion und die Ansicht, dass ein Gemeindegesetz nötig ist.
Gestützt darauf hat die Justizdirektion in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Gemeindegesetz entworfen, das den geschilderten Anliegen entspricht. Gleichzeitig hat sie eine darauf abgestützte Anpassung der Kantonsverfassung erarbeitet. Ziel der Vorlage ist es, bestehende Lücken im geltenden Recht zu füllen, eine moderne Führung der Gemeinden zu ermöglichen und so insgesamt die Gemeindeautonomie zu stärken.
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, zum entworfenen Gemeindegesetz und zur entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsvorlage sowie der erläuternde Bericht sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen, http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/?action=showinfo&info_id=30471) publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2016.