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Gesuch um Erteilung eines Gastgewerbepatentes

Das Gastwirtschaftsgesetz (GWG) regelt die gastgewerblichen Dienstleistungen und Veranstaltungen.

Wer eine dieser Tätigkeiten ausübt, benötigt ein Patent. Das entsprechende Gesuch ist zwei Monate vor Betriebseröffnung oder- übernahme schriftlich einzureichen.

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