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Unentgeltliche Rechtspflege

Personen, welche sich einen Prozess aus finanziellen Gründen nicht leisten können, weil sie mittellos sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Als weitere Voraussetzung für die Erteilung der unengeltlichen Rechtspflege ist, dass der Prozess nicht aussichtslos sein darf.
Für ein Gerichtsverfahren ist beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit den nötigen Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen einzureichen.

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