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Mandatszentrum Uri

Gemäss Artikel 308 und Artikel 400 ZGB ernennt die KESB bei der Anordnung von behördlichen Massnahmen in den meisten Fällen auch eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann jemand aus dem Umfeld der betroffenen Person, eine andere Privatperson, eine Beistandsperson der Berufsbeistandschaft oder eine andere professionelle Fachperson sein. Ausnahmsweise können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgabenbereiche ernannt werden.

Die Betroffenen haben die Möglichkeit, eine Person, zu der sie Vertrauen haben (Familienangehörige, Bekannte etc.) als Beistand vorzuschlagen. Allerdings wird die KESB die konkrete Eignung der vorgeschlagenen Person sorgfältig prüfen. Wenn diese den Anforderungen im konkreten Fall nicht genügt, wird die KESB jemand anderen einsetzen. 

Alle Beistandspersonen stehen unter der Aufsicht der KESB, die ihre Tätigkeit überwacht und begleitet, in regelmässigen Zeitabständen Rechenschaftsberichte der Beistände und Beiständinnen prüft und zu ausserordentlichen Geschäften wie Erbteilungen, Liegenschaftsverkäufen etc. die Zustimmung erteilen muss.

Das Mandatszentrum Uri sorgt für die Bereitstellung geeigneter Beistandspersonen für die KESB.
 

Hauptaufgaben im Einzelnen:

  • Bereitstellung geeigneter Berufsbeistandspersonen für Kindesschutz- und komplexe Erwachsenenschutzmandate
  • Rekrutierung, Ausbildung und Betreuung von privaten Beistandspersonen
  • Rechtliche Beratung und Unterstützung der Beistandspersonen

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Mandatszentrum Uri
Dätwylerstrasse 15
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2160

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

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