Hauptinhalt
Aktuelle Gesundheitsthemen
Arzneimittel/Medikamente
Arzneimittel kaufen
Arzneimittel kann man meistens nur in einer Apotheke, einer Drogerie oder in einer Arztpraxis kaufen.
Es gibt eine Ausnahme:
Manche Arzneimittel sind frei verkäuflich.
Sie gehören zur Kategorie E.
Zum Beispiel:
-
verschiedene Tees
-
Hustenbonbons
Diese Produkte kann man in allen Geschäften kaufen.
Der Verkauf in Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis ist wichtig.
Denn Arzneimittel müssen richtig angewendet werden.
Dafür braucht man oft fachliche Beratung.
Informationen auf der Arzneimittelpackung
Jede Arzneimittelpackung muss wichtige Angaben haben.
In jeder Packung liegt auch ein Beipackzettel.
Diese Informationen stehen darauf:
-
Name des Medikaments
-
Wirkstoffe
-
richtige Menge (Dosierung)
-
wofür das Medikament ist
-
wie man es einnimmt
-
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
-
mögliche Nebenwirkungen
-
wann man das Medikament nicht nehmen darf
-
Hinweise zur Lagerung
Verfalldatum
Auf jedem Arzneimittel steht ein Verfalldatum.
Das Datum zeigt, wie lange das Medikament haltbar ist, wenn es richtig gelagert wird.
Ist das Verfalldatum abgelaufen, darf man das Medikament nicht mehr benutzen.
Abgelaufene Medikamente bringt man zurück:
-
in die Apotheke
-
in die Drogerie
-
oder in die Arztpraxis
Medikamente gehören nicht in den Hausmüll.
Auskünfte zu Arzneimitteln
Fragen zu Arzneimitteln beantwortet:
Kantonsapothekerin
Petra Steinegger
eidg. dipl. pharm. ETH
Postfach 2161
6431 Schwyz
Telefon: +41 79 435 5260
E-Mail: petra.steinegger@sz.ch
Arzneimittel können grundsätzlich nur im Fachhandel (Apotheke, Drogerie) oder in der Arztpraxis bezogen werden. Ausgenommen sind frei verkäufliche Arzneimittel der Kategorie E wie z. B. div. Tees und Hustenbonbons, die in allen Geschäften gekauft werden können. Die Beschränkung auf Fachhandel und Arztpraxen ist damit begründet, dass die richtige Anwendung eines Arzneimittels in der Regel eine Fachberatung voraussetzt.
Jede Arzneimittelpackung muss mit vorgeschriebenen Angaben versehen sein und einen Packungsprospekt enthalten. Zur Information gehören die Nennung des Markennamens, die Deklaration der Wirkstoffe, die Dosierung, wichtige Hinweise wie Zweck des Medikaments (Indikation), Einnahmevorschriften, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Anwendungsvermeidung (Kontraindikationen), Lagerungshinweise.
Auf jedem Arzneimittel ist ein Verfalldatum aufgedruckt oder eingeprägt. So ist zu erkennen, wie lange das Arzneimittel bei richtiger Lagerung verwendbar ist. Arzneimittel mit überschrittenem Verfalldatum sind der Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis zur umweltgerechten Entsorgung zurückzubringen. Medikamente gehören nicht in den Haushaltabfall.
Auskünfte über Arzneimittel und Medikamente erteilt:
Kantonsapothekerin
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 79 435 5260
petra.steinegger@sz.ch
Elektronisches Patientendossier (eHealth)
Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2025
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein virtuelles Dossier, über das behandlungsrelevante medizinische Daten wie Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen elektronisch abgerufen werden können. Zugang zum Dossier haben ausschliesslich die Patientinnen und Patienten und die an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen denen sie entsprechende Rechte gewährt haben. Über eine sichere Verbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für Patientinnen und Patienten und für die berechtigten Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Ziel des EPD ist es, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Patientensicherheit zu erhöhen, die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu fördern.
Folgender KurzfilmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (3:12 Min.) informiert über das elektronische Patientendossier (EPD).
Seit dem 1.1.2024 besteht auch für Urnerinnen und Urner die Möglichkeit bei der Post Sanela Health AG ein elektronisches PatientendossierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online zu eröffnen (siehe auch unter «Links»). Da der Kanton Uri noch keine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von EPD hat, müssen die Kosten von 15 Franken für eine Dossiereröffnung selbst bezahlt werden.
Gesundheitskonferenz
Die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren und Berufsgruppen im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Anliegen der Gesundheits‐, Sozial‐ und Umweltdirektion. Um diesen Austausch zu fördern, veranstaltet die Gesundheits‐, Sozial‐ und Umweltdirektion jährlich eine kantonale Gesundheitskonferenz.
Die 20. Gesundheitskonferenz fand am Montag, 23. März 2026, 13.30 – ca. 17.30 Uhr, in der Aula des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf statt.
Die Präsentationen finden Sie unter Publikationen.
Impfungen
Schutz vor Krankheiten durch Impfungen
Gegen viele Infektionskrankheiten gibt es einen guten Schutz: Impfungen.
Impfungen sind wirksam und sicher.
Der Kanton Uri hält sich an die Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans.
Der Schweizerische Impfplan
Der Schweizerische Impfplan wird von unabhängigen Fachleuten erstellt.
Diese Fachleute arbeiten zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit.
Den Schweizerischen Impfplan ist auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Der Impfplan:
-
wird regelmässig überprüft
-
wird an den neusten Wissensstand angepasst
Dabei wird geschaut:
-
Gibt es neue Impfstoffe?
-
Wie gut wirken die Impfungen?
-
Wie sicher sind sie?
-
Wie ist die Situation mit Krankheiten in der Schweiz?
-
Was empfehlen Fachleute der Weltgesundheitsorganisation (WHO)?
Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn:
-
der Nutzen viel grösser ist als mögliche Nebenwirkungen
-
Krankheiten und schwere Folgen verhindert werden können
Der Schweizerische Impfkalender zeigt den Impfplan in einer Tabelle und erklärt Wichtiges zum Thema Impfen.
Internet-Seite Impfkalender SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
HPV-Impfung
HPV-Viren können verschiedene Krebserkrankungen verursachen.
Die HPV-Impfung schützt gut vor diesen Viren und Krankheiten.
Die Impfung wird empfohlen für:
-
Mädchen und Jungen
-
junge Frauen und Männer
-
im Alter von 11 bis 26 Jahren
Im Kanton Uri ist die HPV-Impfung kostenlos, wenn:
-
der Wohnsitz im Kanton Uri ist
-
die erste Impfung vor dem 27. Geburtstag erfolgt
Die HPV-Impfung kann bei allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Uri gemacht werden, die eine Bewilligung haben.
Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zecken-Impfung (FSME)
Zecken können Krankheiten übertragen.
In der Schweiz sind vor allem wichtig:
-
Borreliose
-
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Borreliose kann mit Medikamenten behandelt werden.
Gegen FSME gibt es keine Behandlung, aber eine Impfung schützt.
Der Kanton Uri ist ein Risikogebiet für FSME und Borreliose.
Die FSME-Impfung wird empfohlen für:
-
Erwachsene
-
Kinder ab 6 Jahren
-
Menschen, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort aufhalten
Die Kosten für die FSME-Impfung bezahlt die Krankenversicherung.
Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Informationen über Zecken gibt es auf der Internet-Seite Zecken StichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wo kann man sich impfen lassen?
Im Kanton Uri können Sie sich impfen lassen:
-
bei allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Uri
-
in der Amavita Apotheke in Altdorf (ab 16 Jahren)
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich bei seinen Empfehlungen nach dem Schweizerischen ImpfplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.,
Der Schweizerische Impfplan
Den Schweizerischen Impfplan Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissensstand angepasst (Näheres dazu unter folgendem Link: so kommen die offiziellen Impfempfehlungen zustandeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Grundlage dafür sind neue Entwicklungen von Impfstoffen, neue Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie Empfehlungen der WHO-Experten. Die im Impfplan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.
Der Schweizerische ImpfkalenderExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. enthält eine tabellarische Übersicht des Impfplans sowie allgemeine Informationen zum Impfen.
HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung bietet einen sicheren und wirksamen Schutz vor HPV-Infektionen und damit vor den meisten durch HPV hervorgerufenen Erkrankungen.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer empfohlen, die zwischen 11 und 26 Jahre alt sind. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Massgebend für die Impfberechtigung ist, dass der Wohnsitz im Kanton Uri ist und die erste Impfdosis vor dem 27. Geburtstag verabreicht wird.
Die HPV-Impfeungen können durch alle in Uri praktizierenden Arztpersonen durchgeführt werden, die im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Uri sind. Weitere Informationen zu HPV sind auf der entsprechenden Webseite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Zeckenimpfung
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine wirksame Impfung zur Verfügung.
Der Kanton Uri gilt als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auch für die Borriolose.
Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Unter www.zecken-stich.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten.
Wo können Sie sich impfen lassen?
Die Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan können im Kanton Uri bei allen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Auch in der Apotheke Amavita, Altdorf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestalter 16 Jahre) direkt und ohne ärztliche Verordnung impfen lassen.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring
Die Bevölkerung in der Schweiz optimal vor Krankheiten zu schützen, die sich durch Impfungen vermeiden lassen: Dies ist das Ziel der Nationalen Strategie zu Impfeungen (NSI)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen udn Evaluation.
Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen (Kantonales Durchimpfungsmonitoring SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Das Impfmonitoring wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen werden eingehalten.
Zusätzlich wird der Impfstatus auch regelmässig im Rahmen der schulärztlichen Untersuche erhoben.
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Patientenrechte
Haben Sie Probleme im Gesundheits-Wesen?
Oder Fragen zur Kranken-Versicherung?
Es gibt Stellen, die Ihnen helfen.
Sie beraten Patientinnen und Patienten.
Sie schützen Ihre Rechte.
Sie helfen Ihnen, mitzureden und mitzuentscheiden.
Beratungsstellen
Patientenstelle Zentralschweiz
Beratung für Patientinnen und Patienten in der Zentralschweiz.
Internet-Seite von Patientenstelle ZentralschweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizerische Patientenorganisation SPO
Setzt sich in der ganzen Schweiz für Patientenrechte ein.
Internet-Seite von Schweizerische Patientenorganisation SPOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Hilft älteren Menschen bei Problemen und Beschwerden.
Internet-Seite von Unabhängige Beschwerdestelle für das AlterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ombudsstelle Krankenversicherung
Hilft bei Streit mit der Krankenversicherung.
Internet-Seite von Ombudsstelle KrankenversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA
Hilft bei Problemen mit Privatversicherungen oder der SUVA.
Internet-Seite von Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Meldestelle für Vorfälle
PatBox.ch
Internet-Seite von PatBox.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hier können Patientinnen, Patienten und Angehörige schwierige Erlebnisse im Gesundheits-Wesen melden.
Die Plattform wird von der Schweizerische Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz betrieben.
Ziel ist:
Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten verbessern.
Krankengeschichte und Auskunfts-Recht
Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte zu sehen.
Das bedeutet:
-
Sie können schriftlich ein Gesuch machen.
-
Sie müssen eine Kopie Ihres Ausweises mitschicken.
-
Ihr Arzt oder das Spital muss Ihnen Kopien geben.
Zur Krankengeschichte gehören zum Beispiel:
-
Arztberichte
-
Röntgenbilder
-
EKG
-
Briefe und andere Unterlagen
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung schreiben Sie auf:
Was soll geschehen, wenn Sie wegen Krankheit nicht mehr selber entscheiden können?
Zum Beispiel:
-
Wollen Sie lebensverlängernde Massnahmen?
-
Oder sollen diese unterlassen werden, wenn keine Hoffnung mehr besteht?
Eine Patientenverfügung hilft:
-
Ihren Angehörigen
-
Ärztinnen und Ärzten
Es gibt Vorlagen und Anleitungen von verschiedenen Organisationen.
Diese helfen beim Ausfüllen einer Patientenverfügung oder einer Patienten-Vollmacht.
Beratung
Suchen Sie Rat bei Problemen im Gesundheitswesen? Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung?
Die Patienten- und Versicherten-Organisationen schützen die Patientenrechte im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung. Sie fördern die Patienteninformation und -beratung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten eine aktive, verantwortungsvolle Mitwirkung.
Patientenstelle Zentralschweiz
St. Karliquai 12
6000 Luzern 5
Tel. 041 410 10 14
patientenstelle.luzern@bluewin.ch
http://zentralschweiz.patientenstelle.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizerische Patientenorganisation SPO
Häringstrasse 20
8001 Zürich
Tel. 044 252 54 22
spo@spo.ch
www.spo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
UBA
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Malzstrasse 10
8045 Zürich
Tel. 058 450 60 60
info@uba.ch
www.uba.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
Postfach 3565
6002 Luzern 2
Tel. 041 226 10 10
www.om-kv.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA
Postfach 2646
8022 Zürich
Tel. 044 211 30 90
help@versicherungsombudsman.ch
www.versicherungsombudsman.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
PatBox.ch
PatBox.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist eine Meldeplattform für Patient:innen und Angehörige, auf der konkrete Vorfälle oder persönliche Erlebnisse gemeldet werden können. Die Plattform wird von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gemeinsam betrieben und soll die Stimme von Patient:innen und Angehörigen im Gesundheitswesen stärken sowie einen Beitrag zur Patientensicherheit leisten.
Krankengeschichte und Auskunftsrecht
Gestützt auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten in der Krankengeschichte verlangen. Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch stellen und sich über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen). Ihr Arzt oder Spital muss Ihnen dann Kopien der gesamten Krankengeschichte oder der von Ihnen verlangten Teile daraus zustellen. Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit Ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen, inkl. Röntgenbilder, EKG, Berichte, Korrespondenzen etc.
Patientenverfügung
Mittels Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der persönliche Wille respektiert wird, wenn aus Krankheitsgründen die eigene Urteils- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sie hilft Angehörigen und medizinischen Fachleuten bei der Entscheidung, ob lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden sollen, wenn der Tod nahe ist oder keine Aussicht mehr besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen.
Um der verfügenden Person und ihrer allfälligen Vertretung eine Hilfestellung bei der Ausstellung einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht zu geben, haben mehrere Institutionen entsprechende Mustervorlagen und auch Wegleitungen für die praktische Anwendung entwickelt (siehe Links).
Statistik: Gesundheit
Bericht: Gesundheit im Kanton Uri
Statistiken geben einen umfassenden Überblick über die Demografie und Gesundheit der Bevölkerung, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Gesundheitskosten im Kanton Uri wieder. Mit Hilfe dieser Daten können sowohl aktuelle Situationen als auch künftige Entwicklungstendenzen abgebildet werden.
Im Jahr 2017 wurden zum dritten Mal der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Urner Bevölkerung mit einer repräsentativen Umfrage erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse liegen im Bericht «Gesundheit im Kanton Uri» vom September 2020 vor (siehe Publikationen).
Eine Auswahl von relevanten Kennzahlen und Daten des Gesundheitswesens im Kanton Uri finden Sie unter Dokumente. Die Daten stammen zum grössten Teil aus den obligatorischen Bundesstatistiken (z. B. Medizinische Statistik, Todesursachenstatistik usw.).
uriMed - Junges Ärztenetzwerk Uri
«uriMed» will junge Urnerinnen und Urner während des Medizinstudiums und während der anschliessenden Assistenzzeit begleiten und unterstützen. Es sollen nützliche Kontakte hergestellt und fachspezifische Informationen vermittelt werden können. Das Ziel ist, die angehenden Ärztinnen und Ärzte dazu zu motivieren, später einmal im Kanton Uri zu praktizieren.
Bisherige Veranstaltungen im Rahmen von «uriMed»:
| Datum | Schwerpunkt-Themen | Anmerkungen |
| 28.11.2025 | Besuch Rega-Center in Zürich | |
| 27.11.2024 | Kinder- und Jugendpsychiatrie Besuch der Tagesklinik Triaplus in Steinen |
|
| 15.09.2023 | Besuch im Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Zürich | |
| 17.09.2022 | Besuch Grossgruppenpraxis in Altdorf | |
| 09.11.2019 | Schwerpunkt-Themen: Sucht und Suchtbehandlungen in Uri | |
| 25.05.2019 | Kantonsspital Uri: Präsentation «lean hospital» und fünf Workshops in verschiedenen medizinischen Disziplinen | |
| 01.12.2018 | Besuch einer kantonalen Bergungs- und Rettungsübung | |
| 26.05.2018 | Schwerpunkt-Themen: Austausch von Erfahrungen sowie Tipps und Tricks für die Aus- und Weiterbildung | |
| 25.11.2017 | ambulante und stationäre Psychiatrie / Besichtigung der Psychiatrischen Klinik Zugersee | |
| 24.06.2017 | Besichtigung Gesundheitszentrum Andermatt, Schnupperkurs Golfen im Alpinen Golfplatz Andermatt |
|
| 29.10.2016 | Ausbildungsmöglichkeiten Kantonsspital Uri; Telemedizin Universitätsspital Zürich; Junge Hausärzte Schweiz (jhas) | |
| 21.05.2016 | Kinderärztliche Praxen im Kanton Uri (Pädiatrie) | |
| 31.10.2015 | Treffen mit Dr. med. Michael Schmid, Hausarzt in Andermatt; Führung durch Hotel The Chedi | |
| 28.02.2015 | Besuch REGA-Basis Erstfeld | |
| 31.10.2014 | Grossgruppenpraxis für Hausärztinnen und Hausärzte | abgesagt |
| 24.05.2014 | Vorstellung Kantonsspital Uri |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |