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Arzneimittel/Medikamente

Arzneimittel kaufen

Arzneimittel kann man meistens nur in einer Apotheke, einer Drogerie oder in einer Arztpraxis kaufen.

Es gibt eine Ausnahme:
Manche Arzneimittel sind frei verkäuflich.
Sie gehören zur Kategorie E.
Zum Beispiel:

  • verschiedene Tees

  • Hustenbonbons

Diese Produkte kann man in allen Geschäften kaufen.

Der Verkauf in Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis ist wichtig.
Denn Arzneimittel müssen richtig angewendet werden.
Dafür braucht man oft fachliche Beratung.

 

Informationen auf der Arzneimittelpackung

Jede Arzneimittelpackung muss wichtige Angaben haben.
In jeder Packung liegt auch ein Beipackzettel.

Diese Informationen stehen darauf:

  • Name des Medikaments

  • Wirkstoffe

  • richtige Menge (Dosierung)

  • wofür das Medikament ist

  • wie man es einnimmt

  • Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten

  • mögliche Nebenwirkungen

  • wann man das Medikament nicht nehmen darf

  • Hinweise zur Lagerung

 

Verfalldatum

Auf jedem Arzneimittel steht ein Verfalldatum.
Das Datum zeigt, wie lange das Medikament haltbar ist, wenn es richtig gelagert wird.

Ist das Verfalldatum abgelaufen, darf man das Medikament nicht mehr benutzen.

Abgelaufene Medikamente bringt man zurück:

  • in die Apotheke

  • in die Drogerie

  • oder in die Arztpraxis

Medikamente gehören nicht in den Hausmüll.

 

Auskünfte zu Arzneimitteln

Fragen zu Arzneimitteln beantwortet:

Kantonsapothekerin
Petra Steinegger
eidg. dipl. pharm. ETH

Postfach 2161
6431 Schwyz

Telefon: +41 79 435 5260
E-Mail: petra.steinegger@sz.ch

Arzneimittel können grundsätzlich nur im Fachhandel (Apotheke, Drogerie) oder in der Arztpraxis bezogen werden. Ausgenommen sind frei verkäufliche Arzneimittel der Kategorie E wie z. B. div. Tees und Hustenbonbons, die in allen Geschäften gekauft werden können. Die Beschränkung auf Fachhandel und Arztpraxen ist damit begründet, dass die richtige Anwendung eines Arzneimittels in der Regel eine Fachberatung voraussetzt.

Jede Arzneimittelpackung muss mit vorgeschriebenen Angaben versehen sein und einen Packungsprospekt enthalten. Zur Information gehören die Nennung des Markennamens, die Deklaration der Wirkstoffe, die Dosierung, wichtige Hinweise wie Zweck des Medikaments (Indikation), Einnahmevorschriften, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Anwendungsvermeidung (Kontraindikationen), Lagerungshinweise.

Auf jedem Arzneimittel ist ein Verfalldatum aufgedruckt oder eingeprägt. So ist zu erkennen, wie lange das Arzneimittel bei richtiger Lagerung verwendbar ist. Arzneimittel mit überschrittenem Verfalldatum sind der Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis zur umweltgerechten Entsorgung zurückzubringen. Medikamente gehören nicht in den Haushaltabfall.

Auskünfte über Arzneimittel und Medikamente erteilt:

Kantonsapothekerin
Petra Steinegger, eidg. dipl. pharm. ETH
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 79 435 5260
petra.steinegger@sz.ch

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Medikamente: Bezug und Rückgabe (Information der Kantonsapothekerin) (PDF, 404 kB) Download 0 Medikamente: Bezug und Rückgabe (Information der Kantonsapothekerin)
Ratschläge zum Umgang mit Medikamenten (Dezember 2017) (PDF, 345 kB) Download 1 Ratschläge zum Umgang mit Medikamenten (Dezember 2017)
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