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Baustellenabwasser

Eine häufige Ursache für Gewässerverschmutzungen ist die mangelhafte Behandlung oder falsche Entsorgung von Baustellenabwasser. Die vielfältigen Aktivitäten und Prozesse auf Baustellen können in mehrfacher Hinsicht die Gewässer gefährden und die Abwasserentsorgung beeinträchtigen.

Baustellenabwasser sind über eine entsprechende Behandlung (Schlammsammler, Mineralölabscheider, Absetzbecken, Neutralisation usw.) in Absprache mit der Abwasser Uri der Schmutzwasserkanalisation oder in Absprache mit dem Amt für Umwelt der Versickerung respektive dem Vorfluter zuzuführen.

Je nach Art und Grösse eines Bauprojekts sowie der eingesetzten Bauprozesse entstehen unterschiedlich belastete Abwässer. Die Belastung bestimmt die erforderliche Behandlung und den Entsorgungsweg der Abwässer. Hierfür bestehen grundsätzlich vier Möglichkeiten:

  • Die Rezirkulation (Wiederverwertung) des Baustellenabwassers (keine Einleitung oder Versickerung nötig)
  • Die Einleitung in eine Abwasserreinigungsanlage (ARA, via Schmutz- oder Mischabwasserkanalisation)
  • Die Einleitung in ein Oberflächengewässer (OFG, direkt oder via Regenabwasserkanalisation).
  • Die Versickerung via Boden ins Grundwasser (GW)

Die Standortverhältnisse (Grösse und Sensibilität der Schutzgüter ARA, OFG, GW) sind für die Wahl des Entsorgungswegs massgebend. Standortverhältnisse sind selten vergleichbar, was im Hinblick auf den bestmöglichen Gewässerschutz zu unterschiedlichen Behandlungs- und Entsorgungslösungen führt. Die grosse Vielfalt an Bauprojekten, Baustellenabwässern und Schutzgütern erschwert eine einheitliche Regelung.

Für den erfolgreichen Gewässerschutz auf der Baustelle sind die korrekte Dimensionierung und Installation sowie Unterhalt und Kontrolle der erforderlichen Abwasserbehandlungsanlagen von grundlegender Bedeutung.

SIA 431 «Entwässerung von Baustellen»

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Baustellen, interkantonales Merkblatt für den Vollzug, VSA, 2024 (PDF, 6.55 MB) Download 0 Baustellen, interkantonales Merkblatt für den Vollzug, VSA, 2024
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