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Amt für Gesundheit
Das Amt für Gesundheit ist namentlich verantwortlich für:
- den Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung des Bundes und des Kantons sowie der interkantonalen Vereinbarungen
- die Sicherstellung und Förderung einer bedarfsgerechten Gesundheits- und Spitalversorgung
- die Aufsicht über die Medizinalpersonen und die übrigen Gesundheitsfachpersonen sowie die Institutionen im Gesundheitswesen (Spitäler, Heime)
- die Ausrichtung der individuellen Prämienverbilligung
- die Koordination sämtlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
- den Vollzug und die Aufsicht der kantonalen Aufgaben im Bereich der Langzeitpflege
- die Vorbereitungen für die Bewältigung ausserordentlicher Situationen im Gesundheitswesen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Wenn eine von einer Covid-Ansteckung genesene Person ein «Genesenen-Zertifikat» erhalten möchte, muss dies selber auf der nationalen Plattform der Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat unter https://covidcertificate-form.admin.ch/immunityrequest beantragen. Das «Genesenen-Zertifikat» wird dann vom Bund ausgestellt und der Antrag stellenden Person per Mail zugeschickt. |
Um die Isolationsanordnung (Nachweis für die Dauer der Isolationszeit) zu erhalten, muss die aus der Isolation entlassene Person ein E-mail senden an ct3@ur.ch mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Isolationbeginn und Isolationsende. Sie werden danach die Isolationsanordnung innert weniger Tage erhalten. |