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Patientenrechte

Haben Sie Probleme im Gesundheits-Wesen?
Oder Fragen zur Kranken-Versicherung?

Es gibt Stellen, die Ihnen helfen.
Sie beraten Patientinnen und Patienten.
Sie schützen Ihre Rechte.
Sie helfen Ihnen, mitzureden und mitzuentscheiden.

 

Beratungsstellen

Patientenstelle Zentralschweiz

Beratung für Patientinnen und Patienten in der Zentralschweiz.
Internet-Seite von Patientenstelle ZentralschweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweizerische Patientenorganisation SPO

Setzt sich in der ganzen Schweiz für Patientenrechte ein.
Internet-Seite von Schweizerische Patientenorganisation SPOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter

Hilft älteren Menschen bei Problemen und Beschwerden.
Internet-Seite von Unabhängige Beschwerdestelle für das AlterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ombudsstelle Krankenversicherung

Hilft bei Streit mit der Krankenversicherung.
Internet-Seite von Ombudsstelle KrankenversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA

Hilft bei Problemen mit Privatversicherungen oder der SUVA.
Internet-Seite von Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Meldestelle für Vorfälle

PatBox.ch
Internet-Seite von PatBox.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Hier können Patientinnen, Patienten und Angehörige schwierige Erlebnisse im Gesundheits-Wesen melden.

Die Plattform wird von der Schweizerische Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz betrieben.

Ziel ist:
Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten verbessern.

 

Krankengeschichte und Auskunfts-Recht

Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte zu sehen.

Das bedeutet:

  • Sie können schriftlich ein Gesuch machen.

  • Sie müssen eine Kopie Ihres Ausweises mitschicken.

  • Ihr Arzt oder das Spital muss Ihnen Kopien geben.

Zur Krankengeschichte gehören zum Beispiel:

  • Arztberichte

  • Röntgenbilder

  • EKG

  • Briefe und andere Unterlagen

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung schreiben Sie auf:

Was soll geschehen, wenn Sie wegen Krankheit nicht mehr selber entscheiden können?

Zum Beispiel:

  • Wollen Sie lebensverlängernde Massnahmen?

  • Oder sollen diese unterlassen werden, wenn keine Hoffnung mehr besteht?

Eine Patientenverfügung hilft:

  • Ihren Angehörigen

  • Ärztinnen und Ärzten

Es gibt Vorlagen und Anleitungen von verschiedenen Organisationen.
Diese helfen beim Ausfüllen einer Patientenverfügung oder einer Patienten-Vollmacht.

Beratung

Suchen Sie Rat bei Problemen im Gesundheitswesen? Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung?
Die Patienten- und Versicherten-Organisationen schützen die Patientenrechte im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung. Sie fördern die Patienteninformation und -beratung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten eine aktive, verantwortungsvolle Mitwirkung.

Patientenstelle Zentralschweiz
St. Karliquai 12
6000 Luzern 5
Tel. 041 410 10 14
patientenstelle.luzern@bluewin.ch
http://zentralschweiz.patientenstelle.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweizerische Patientenorganisation SPO
Häringstrasse 20
8001 Zürich
Tel. 044 252 54 22
spo@spo.ch
www.spo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

UBA
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Malzstrasse 10
8045 Zürich
Tel. 058 450 60 60
info@uba.ch
www.uba.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
Postfach 3565
6002 Luzern 2
Tel. 041 226 10 10
www.om-kv.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA
Postfach 2646
8022 Zürich
Tel. 044 211 30 90
help@versicherungsombudsman.ch
www.versicherungsombudsman.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

PatBox.ch

PatBox.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist eine Meldeplattform für Patient:innen und Angehörige, auf der konkrete Vorfälle oder persönliche Erlebnisse gemeldet werden können. Die Plattform wird von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gemeinsam betrieben und soll die Stimme von Patient:innen und Angehörigen im Gesundheitswesen stärken sowie einen Beitrag zur Patientensicherheit leisten. 

 

Krankengeschichte und Auskunftsrecht

Gestützt auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten in der Krankengeschichte verlangen. Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch stellen und sich über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen). Ihr Arzt oder Spital muss Ihnen dann Kopien der gesamten Krankengeschichte oder der von Ihnen verlangten Teile daraus zustellen. Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit Ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen, inkl. Röntgenbilder, EKG, Berichte, Korrespondenzen etc.

 

Patientenverfügung

Mittels Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der persönliche Wille respektiert wird, wenn aus Krankheitsgründen die eigene Urteils- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sie hilft Angehörigen und medizinischen Fachleuten bei der Entscheidung, ob lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden sollen, wenn der Tod nahe ist oder keine Aussicht mehr besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen.

Um der verfügenden Person und ihrer allfälligen Vertretung eine Hilfestellung bei der Ausstellung einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht zu geben, haben mehrere Institutionen entsprechende Mustervorlagen und auch Wegleitungen für die praktische Anwendung entwickelt (siehe Links).

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Auskunftsbegehren an Ärztin oder Arzt Einsichtnahme in Krankengeschichte (DOCX, 16 kB) Download 0 Auskunftsbegehren an Ärztin oder Arzt Einsichtnahme in Krankengeschichte
Patienteninformation Krebsregistrierung (PDF, 100 kB) Download 1 Patienteninformation Krebsregistrierung
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